LE Qrier hat geschrieben:
MMS hat geschrieben:
Es gibt auch die Möglichkeit, den Radweg mittels Markierung vom Gehweg zu trennen.
Das entspricht aber nicht der EU-Norm, da sind bauliche Trennungen vorgeschrieben! Die Trennung mittels Markierung bezieht sich auf Straße und Radweg (durchgezogene breite weiße Linie und/oder roter "Radfahrbahn").
Ich kenne mich nur im deutschen Recht aus.
VwV-StVO zu Zeichen 241, I. hat geschrieben:
Radwege sollen, wenn die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht erforderlich und verhältnismäßig ist, von einem Gehweg baulich oder mit durchgehender weißer Linie abgetrennt und mit Zeichen 241 gekennzeichnet werden. Zur Radwegebenutzungspflicht vgl. zu § 2 Abs. 4 Satz 2; Rn. 9 ff.
http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/Ein Radweg gehört nie zur Fahrbahn -- auch kein Radfahrstreifen. Seitenstreifen hingegen schon. Die Farbe der Fahrbahn oder der Radwege ist ohne verkehrsrechtliche Bedeutung -- manche Richter sehen das allerdings anders.