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 Betreff des Beitrags: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 09:46 
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Registriert: Mo 4. Mai 2009, 07:54
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Heut morgen haben mich diese allseits unbeliebten Bläulinge von der Straße geholt. Die wollen mich anzeigen wegen: Zu Hohes Gewicht auf dem Hänger ( 55kg laut Waage), nicht genug gesichert (Simson S51 mit nem Zurrgurt festgezogen, Kleinkram lose drunter), Und seid wann darf man mit dem Fahrrad nur 20 fahren??? Wegen dem Hänger wohl weniger...der gehört eigentlich ans Moped bis 45km/h


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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 10:21 
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Registriert: Mi 17. Mai 2006, 15:11
Beiträge: 12018
ich zitiere sinngemäß zwei verschiedene im abstand weniger wochen in zwei verschieden wachen bzw auf der straße zum thema tempolimit für fahrräder gefragten polizisten.

"tempolimit? ääh innerhalb einer ortschaft 50km/h! ja, theoretisch also auch auf radwegen, wobei das dort ja kaum praktikabel ist, aber andere tempolimits als diese gibt es schlichtweg nicht."

maxgewicht ist doch auch völliger unsinn. wenn du briefe bekommst, verlange den verweis auf das gesetz, die stvo-regel, was weiß ich, zu googeln ist sowas jedenfalls nicht, und ich höre es auch zum allerersten mal. schwachsinn. gruselig, was bullen sich alles für gesetze ausdenken, wenn sies grad argumentativ brauchen.

zwei bullen meinten mal, als ich durch einen park fuhr, das koste 40€ (UNSINN! damals zehn) aber das wetter sei grad so schön, ich möge bitte einfach absteigen und weiterschieben. als sie eine speichenkarte sahen mit dem wort "kurier" drauf, meinten sie, "ach, beruflich unterwges? dann würde das das doppelte kosten, weil die widrigkeit beim geldverdienen begangen wurde!" UNSINN! so ne regeln gibts nicht!

ein bulle hat bei ner roten ampel behauptet, während seine politeuse im auto verschwand, um meinen perso zu prüfen, ich sei jetzt meinen lappen los (UNSINN!), hätte vier punkte (UNSINN!) und müsse 250 bis 1500euro zahlen (UNSINN!) das würde der verkehrsrichter abschätzen (UNSINN!). ich habe keinen beschädigt oder gefährdet, geschweige denn nachweislich oder mit zeugen, und selbst dann wär der löappen, den ich eh nicht hab, nur fürn monat weg gewesen. selbst dann wären es nur zwei punkte gewesen. selbst dann wärs nie mehr gewesen als 85,75 inkl gebühren. selbst dann wärs nie vo einen verkehrsrichter gekommen, sondern nur über den schreibtisch einen kleinen beamten.

ACAB.


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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 11:27 
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Registriert: Mo 4. Mai 2009, 07:54
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Hab mich auch selbst noch kundig gemacht.
Maximalgewicht des Fahrradanhängers muss vom Hersteller angegeben werden, ob man es einhalten "muss" konnte ich nicht rausbekommen, meiner ist 30Jahre alt und laut Zeitzeugen als Anhänger bis 100kg zu belasten.
Tempolimit ist für Fahrrad Solo, Fahrrad mit Hänger, Autos etc gleich. Wer 50 schafft kanns fahren.
Werde mich nachher mal zur Wache bewegen und mal fragen was Sache ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 12:08 
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Registriert: Di 27. Nov 2007, 17:58
Beiträge: 3374
Wohnort: herr kirsch hatte da mal ne freundin!
wenn es eine beschränkung gibt
ist diese auf jeden fall niedriger
als für autos
ist sie für motorräder auch.
einspurige fahrzeuge dürfen weniger
schnell fahren als zweispurige.
dann könnte noch eine einschränkung
dazukommen, da du dein fahrzeug beherschen mußt.
ob es da aber gesetzte oder verordnungen zu gibt

_________________
"Mist"
Bernd das Brot


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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 12:22 
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Registriert: Mi 4. Jun 2008, 20:27
Beiträge: 3501
kiwi_kirsch hat geschrieben:
ACAB.


so geht's doch auch: Polizei stoppt Radfahrer und verschenkt Helme

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=vWF4x01MkzE[/youtube]


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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 13:53 
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Beiträge: 274
Wohnort: krefeld
denen hätte ich wohl entgegnet, dass du es begrüßt, dich angehalten zu haben, weil sie dir das sicher grade abnehmen wollten.. polizei, dein freund und helfer..

echt, die kops haben mir letztes schon wieder 15 € abgezogen, weil ich entgegen der fahrtrichtung gefahren bin. (aufm bürgersteig :vogel: ). so langsam ist es echt fürn bobbes. angeblich um die gefahr für radfahrer zu minimieren. habe denn gesagt dass ich so schon über 7 jahre unfallfrei fahre. und was für ne gequierlte scheisse ich mir da anhören durfte.. sowas passt auf keine kuhhaut. der vollspaten war einmal in seinem leben in berlin gewesen und meint mir da was erzählen zu müssen und auf dicke hose zu machen. ich hab 16 jahre dort gelebt. hatte natürlich keinen ausweis dabei, nur ein studi-bahn-ticket. und zum schluss fragte die bratze noch nach meiner matrikelnummer zwecks überprüfung. nicht dass ich der meine komplettten angaben gemacht hätte... neee. so *** und dann damit geld verdienen, das schafft man nur bei den kops

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---denn Stillstand ist der Tod---


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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 14:03 
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Zitat:
angeblich um die gefahr für radfahrer zu minimieren


So weit ist das nun aber nicht hergeholt. Autofahrer schauen nunmal nicht nach rechts, wenn sie bspw. auf eine Hauptstraße auffahren. Iss nunmal so.

Topic: Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen. Das wäre mir zumindest neu und theoretische darfst du auch schneller als 50km/h innerorts fahren, da du keinen geeichten Tacho am Rad haben musst.

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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 15:50 
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Eine Mindest- oder Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer ist nicht vorgeschrieben. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften gilt zwar für Radfahrer nicht. Allerdings ist zu beachten, daß gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVO der Radfahrer, wie jeder andere Fahrzeugführer auch, sein Fahrzeug stets beherrschen muß. Verkehrszeichen, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung anordnen (Zeichen 274) sind auch von Radfahrern zu beachten. Gleiches gilt für Tempo-30-Zonen. Für Rennradfahrer gilt nichts anderes. Wer mit einem Rennrad auf gewöhnlicher Straße mit zügiger Geschwindigkeit fährt, ist in besonderem Maße zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.93, Az. 18 U 253/92, VersR 1993, 1125). Bei einem Zusammenstoß eines Radfahrers, der in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h eine innerörtliche Straße befährt, mit einem Fußgänger, der die Fahrbahn überschreiten will, trifft den Radfahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit eine hälftige Mithaftung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.1990, Az. 1 U 94/89, r+s 1990,118). von hierher geholt

Schmale Reifen und Radwege - ein Ausredensammelsurium

Ansonsten, wegen des so von weit her geholten Kops-Wissen, das würde ich wenn, immer schriftlich von denen sehen wollen. Insbesondere, wenn ich es besser weiß. :lol:

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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 16:18 
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So. Ich war auf der Wache.

"Ist ja nun nichts passiert...Ihr Fahrrad ist ja auch verkehrssicher wie auch der Anhänger...Fahren sie beim nächsten mal bitte mit mehr Rücksicht auf andere..." :vogel:

Erst große Klappe und dann son wirres Geschwafel. Von Gewichtsbegrenzung, Ladungssicherung und Geschwindigkeitsübertretung wollte der nix mehr wissen. Hat mich regelrecht abgewimmelt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 17:38 
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Zigge hat geschrieben:
Autofahrer schauen nunmal nicht nach rechts,

autofahrer kucken gar nicht. da kannste kommen, aus welcher richtung immer du grad willst.


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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 18:33 
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kiwi_kirsch hat geschrieben:
Zigge hat geschrieben:
Autofahrer schauen nunmal nicht nach rechts,

autofahrer kucken gar nicht. da kannste kommen, aus welcher richtung immer du grad willst.


Aber solcher Verkehrsteilnehmer gibt es auch viele auf dem Rad, wenngleich die für andere Radfahrer weit weniger gefährlich sind. Das ist meine Erfahrung hier in, wobei ich auch sagen muss, dass ich - wie die meisten hier - auf weit mehr Autofahrer als Radfahrer treffe. Das Verhältnis ist damit stark zu ungunsten der Autofahrer verschoben. ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 18:40 
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Zigge hat geschrieben:
[...]Das ist meine Erfahrung hier in, wobei ich auch sagen muss, dass ich - wie die meisten hier - auf weit mehr Autofahrer als Radfahrer[...]

kennst du piet klocke?


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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 18:42 
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kiwi_kirsch hat geschrieben:
kennst du piet klocke?


Oh mein Gott! Was kommt jetzt? Aber ja kenne ich. :cool:

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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 18:51 
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ein begnadeter musiker!


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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 19:13 
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naja dein satzbau klang sehr nach ihm ;D


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 Betreff des Beitrags: Re: Grenzen bei Fahrradanhängern??
BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2009, 19:17 
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Zigge hat geschrieben:
Aber solche Verkehrsteilnehmer gibt es auch viele auf dem Rad, wenngleich die für andere Radfahrer weit weniger gefährlich sind.


Nana, das trifft dann aber nicht auf mich zu: In den letzten vier Wochen habe ich zwei Frontalzusammenstöße mit einem wuchtigen City-Bike und Mountainbike hinter mir, ein paar Blessuren meinerseits und zwei nie wieder zu richtende Vorderräder.
Die beiden habe ich im ersten Affekt auf's Böseste was ich im Stande bin zu Brüllen zusammengestaucht. Finanziell ausgesöhnt haben sie sich dann doch mit mir.
Und mir wird bange, wenn ich an die kommende Zeit denke - was denn noch alles? :shock:

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