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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 12:42 
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Fedecks hat geschrieben:
und das zauberwort ist "rennrad"
nicht "Sportgeräte"

:motz:


aber das zauberwort "rennrad" wird nirgendwo in der STVO oder in der verwaltungsvorschrift präzisiert. Demnach ist alles was in Radrennen verwendet wird und unter 11 KG wiegt ein Rennrad.

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 13:14 
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du meinst also
das ein bahnrad, mtb, bmx
unter die ausnahmeregelung fällt
und du meinst
das du deine meinung
vor einem gericht vertrittst
und diese meinung dort
auch durchsetzt?
durch wieviele instanzen?

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Bernd das Brot


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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 13:49 
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das ist von einem olg auch so entschieden wurden...wenn dein bahnrad, bmx etc. den vorschriften was bremsen etc. entspricht reicht batterielicht

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 14:11 
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ich hab dich gefragt

und wo steht das urteil?

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 14:28 
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schauste ins Buch vom Herrn Kettler...
hab das grad zurück in die Bibliothek gebracht, sorry...

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 15:21 
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so einfach mal in den raum geworfen
bringt es die aussage aber nicht wirklich
einen münchner polizisten
muß es nicht unbedingt kümmern
was ein richter in leipzig
für recht hältoder
ist das urteil
zwischenzeitlich von einem
höheren gericht kassiert
hat sich die rechtslage geändert?

das buch ist von 1997

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 15:41 
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nein das buch ist von 2008 gibt eine neue auflage und die hatte ich hier aus der Bibliothek der Rechtswissenschaften ausgeliehen...

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 16:24 
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dann weißt du ja
wo du es findest

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 16:27 
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Fedecks hat geschrieben:
dann weißt du ja
wo du es findest

aber ich will da nie wieder hin...die ist im selben haus wie die Polizei, auf den gängen trifft man nur rechtsverdreher im anzug die einen ganz grimlig ansehen weil man keinen aktenkoffer trägt....IHHHGITTT :sing:

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 19:08 
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achso...

hier mal die VwV zur StVo:

VwV

Wortsuche "Rennrad" Null treffer...also alles was leichter als 11 kg ist, ist ein Renner...denn was nicht Verboten ist, ist erlaubt...

was die USK-Terror-Bullen in Bayern dazu sagen ist mir egal, die machen eh was sie wollen....

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2009, 11:09 
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du sagst
in einem buch steht drin das...
erst nach nachfrage
nennst du die auflage des buches
du kannst weder das gericht
noch das bundesland
noch irgendwelche aktenzeichen nennen
nicht einmal den text
sonder lediglich deine interpretation davon
gut

du glaubst nicht
das irgendein anderer richter
an irgendein anderem gericht in deutschland
eine andere definition
für rennrad sein eigen nennt?
du weißt was ein rennrad ist
ich weiß was ein rennrad ist
und trotzdem gehst du davon aus
das "dein" richter
eine definition benutzt
die auch nicht im gesetzestext steht?
ich glaube nicht das ein urteil eines olg
bindend für alle anderen ist.

und nichteinmal das ist das problem.
das problem ist
was sagt dir die rennleitung
und wie reagierst du darauf.
sagst du dem für dich zuständigen wachtmeister
"ein für sie nicht zuständiges olg
in einer 6ookm entfernten stadt
hat gesagt..."

und wenn er dir trotzdem ein ticket gibt?
meine frage
weiter oben
ob du "deine meinung
vor einem gericht vertrittst
und diese meinung dort
auch durchsetzt?
durch wieviele instanzen?"
hast du nicht beantwortet

nebenbei gefragt
sämtliche anderen punkte der stvo
erfüllt dein rad?

und hast du in suche deiner verwaltungsvorschrigt
mal rennräder oder fahrräder gesucht?
hast du mal den für die beleuchtung am fahrrad
zuständigen
§67 StVZO Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
irgendo gesehen, entdeckt, drüber gestolpert

scheiße

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2009, 11:29 
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verstehe dein problem nicht:
§67 steht im letzten absatz die sonderregelung für "rennräder", nämlich das kein dynamo etc. montiert sein muss, d.h. man darf zugelassenes batterielicht verwenden, muss es aber immer! (auch tagsüber) mitführen.

das wort "rennrad" ist nirgendwo definiert. und wenn dir der wachtmeister das nicht glaub, dann legst du widerspruch ein. spätestens bei der verwaltungsbehörde wirst du recht erhalten...hab ich bereits 4 mal in 2 jahren...oder 40€ gespart.

was ist denn ein rennrad deiner meinung nach?

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2009, 11:46 
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oh du beantwortest
auch fragen
?!

und bei den vier einsprüchen
in zwei jahren
bezogst du dich auf das buch von 2oo8?

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2009, 11:57 
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nein auf die stvo und vwv...

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2009, 15:13 
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die oben verlinkte vwv
in der der betreffende §
nicht mal vorkommt?

"Wortsuche "Rennrad" Null treffer...

also alles was leichter als 11 kg ist, ist ein Renner"

weil in der wortsuche kein treffer ist
ist alles was leichter als 11kg ein renner?!

du kanst nix belegen
evtl willst du das nicht mal
kommst mit links die für
den beweis
den du erbringen willst
nichts taugen
und sagst, daß bis jetzt
alle einsprüche von dir
stattgegeben wurden

herzlichen glückwunsch
das beweist nix
und beantwortet auch nicht die frage
wie weit du gehen würdest
wenn der bearbeitende beamte nen schlechten tag hat

mit deiner aussage, daß
alles was nicht verboten ist
erlaubt ist
liegst du in diesem fall
auch ziemlich daneben
weil das gebot/verbot ist in §67 ziemlich klar erläutert
an das rad gehört licht!

vielleicht liest du den scheiß erstmal

wir reden von der ausnahme

und wenn du etwas anderes behaupten willst
dann bring bitte ein beleg
ich hab kein bock
den ganzen tag zu googeln
um deine aussagen nachvollziehen zu können
eigentlich war ich für dieses wochenende
schon beim thema "kiwis grippe" bedient


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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2009, 15:55 
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Fedecks hat geschrieben:
die oben verlinkte vwv
in der der betreffende §
nicht mal vorkommt?


und was sagt dir das? Wenn in der VwV der § nicht vorkommt gibt es dafür keinerlei Anweisung. Folglich wird das Wort "Rennrad" aus der STvO nicht weiter präzisiert.

Fedecks hat geschrieben:
weil in der wortsuche kein treffer ist
ist alles was leichter als 11kg ein renner?!


ich wollte dir damit zeigen, dass es keinerlei "Hinweise" im Gesetz gibt WAS ein Renner ist!!

Fedecks hat geschrieben:
du kanst nix belegen
evtl willst du das nicht mal


Wo sind denn deine Belege? Ich glaube du hast eine verzerrte Rechtsauffassung. In Deutschland ist JEDER Richter unabhängig in seiner Entscheidung. Anders als im Anglo-Amerikanischem Recht gibt es in D. keine "Präzedenzfälle" D.h. selbst wenn 100 Richter einen ähnlichen Fall in deinem Sinne entschieden haben, muss dieser eine vor dem du sitz das nicht tun. Deswegen sind die Urteilsbegründungen in D. auch soo wichtig.

Fedecks hat geschrieben:
und sagst, daß bis jetzt
alle einsprüche von dir
stattgegeben wurden


Ich berichte dir von meinen Erfahrungen und 4 von 4 Fällen sind 100% Quote. Natürlich kann es im 5. Fall Frau Maier vom Amt anders sehen, aber deswegen kann man ja immer Widerspruch einlegen, was ich auch regelmäßig mit dem Hinweis auf die entsprechenden § vollziehe.


Fedecks hat geschrieben:
weil das gebot/verbot ist in §67 ziemlich klar erläutert
an das rad gehört licht!


Ich hab NIE behauptet das es anders wäre, sondern lediglich, dass es für Räder unter 11 Kg die Sonderregelung der zugelassenen Batteriebeleuchtung! besteht, die auch tagsüber mitzuführen ist. Steht schon im obigen Post.

Fedecks hat geschrieben:
den ganzen tag zu googeln
um deine aussagen nachvollziehen zu können


Und komisch das du gar nix anderes findest? Warum das wohl so ist...

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2009, 17:37 
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HHE! HIER WIRD NICHT GESTRITTEN! IHR FLEIGET GLEICH RAUS! mann...

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2009, 17:39 
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das ist doch nur eine angeregte diskussion....alles friedlich... :adas

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2009, 18:35 
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SXHC hat geschrieben:
das wort "rennrad" ist nirgendwo definiert. und wenn dir der wachtmeister das nicht glaub, dann legst du widerspruch ein. spätestens bei der verwaltungsbehörde wirst du recht erhalten...hab ich bereits 4 mal in 2 jahren...oder 40€ gespart.

Geht es hier um's Licht? Du bist in 2 Jahren 4 Mal angehalten worden, weil Du kein Licht hattest bzw. nur Batterielicht? Bei Tag? Und jedes Mal hast Du einen Strafzettel von 10€ bekommen, Einspruch eingelegt und musstest nicht zahlen?

Ich bin noch nie wegen "Lichtdelikten" angehalten worden, weder bei Tag (kein Licht am Rad) noch im Dunkeln (Batterielicht).
Faehrst Du Tag und Nacht ums Polizeirevier rum und wartest, dass endlich jemand rauskommt und Dich anspricht? :)


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BeitragVerfasst: So 8. Mär 2009, 18:59 
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neee hier in L.E. ist im Herbst immer so eine "Sicher durch den Winter" aktion und da stehen die grünen/bald blauen Ordnungsmeister überall rum...kommt man fast nicht vorbei...

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2009, 19:12 
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SXHC hat geschrieben:
neee hier in L.E. ist im Herbst immer so eine "Sicher durch den Winter" aktion und da stehen die grünen/bald blauen Ordnungsmeister überall rum...kommt man fast nicht vorbei...

Was zur Hoelle ist L.E.? Leipzig oder wass? Muss man das wissen? Wieso kann man nicht einfach die Stadt schreiben?
Mannomann, muss man alles aus der Nase ziehen? :motz:

Jetzt nochmal, die haben Dir 4 Mal einen Strafzettel bei Tag verpasst und Du hast jedes Mal Einspruch eingelegt und bist damit durchgekommen?


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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2009, 19:15 
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jaaaa! Weil ich die Lampen immer dabei hab, habe ich widersprochen. Einmal kam auch "das ist ja gar kein Rennrad" glaub ich. Aber das hat die Verwaltungsbehörde dann ganz anders gesehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2009, 20:06 
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SXHC hat geschrieben:
jaaaa! Weil ich die Lampen immer dabei hab, habe ich widersprochen. Einmal kam auch "das ist ja gar kein Rennrad" glaub ich. Aber das hat die Verwaltungsbehörde dann ganz anders gesehen.

Ich glaub Dir das mit dem 4 Mal nicht - kann das nicht glauben, selbst wenn Du in "L.E." wohnst. Ist aber auch nicht wirklich wichtig.
Davon abgesehen schlepp ich tagsueber nie Lampen mit mir rum, die fallen ja dauernd mit dem Rucksack auf den Boden, knallen an Waende usw. usf. - viertelt bei mir deren Lebensdauer.


Zuletzt geändert von mistfink am So 8. Mär 2009, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: So 8. Mär 2009, 20:08 
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naja liegt vll auch daran weil ich die "studentenautobahn" in die stadt nehmen muss...da lohnt sich das auflauern richtig...

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 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: So 8. Mär 2009, 21:09 
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ein rad unter 11kg ist auch kein rad,sondern ein sportgerät !!!
licht mußte immer mitführen,auch tagsüber(wollten die bei mir auch echt schonmal sehen :vogel: )
und wenn man eine feste lichtanlage instaliert hat,muß die auch funktionieren,auch tagsüber...falls mal eine unvorhergesehene sonnenfinsternis auftaucht,oder so :aaah: :aaah:
so,weitermachen :aaah:

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Die Ärmel voller Asse und die Welt spielt Schach..


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