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 Betreff des Beitrags: Autofahrer anzeigen
BeitragVerfasst: Mi 25. Jul 2007, 20:22 
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Hallo,

hat von Euch jemand Erfahrungen mit Anzeigen (also jmd. anderen anzeigen, nicht selbst angezeigt werden... :-D)?

Ein besonders netter Autofahrer hat mich heute mehrfach beschimpft und beleidigt, nachdem ich ihm freundlich mitteilte, daß der Radweg kein geeigneter Parkplatz ist.
Von meiner Seite her war alles freundlich und nett und ich hab mich auch wirklich mal an die StVO gehalten, ans Bein pissen könnte mir eigentlich niemand.

Allerdings habe ich natürlich keine Zeugen (für Behinderung und Beleidigung), Herr und Frau Arschloch waren jedoch zu zweit im Auto.

Habt ihr Tips oder Erfahrungswerte, was man in so einem Fall machen kann/sollte oder keinesfalls tun sollte?
Tips fürs nächste Mal? Helmcam mitnehmen? Paar aufs Maul geben?

Danke und Grüße, KK


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi 25. Jul 2007, 20:51 
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Also das beste ist eigentlich ignorieren, auch wenn's schwer fällt.

Helmcam ist vor Gericht kein zugelassenes Beweismittel - ein paar vors Maul (auch wenn verdient) kann teuer für Dich werden, das kann Dir jemand im Forum bestätigen.

Anzeige selbst wird in der Regel eingestellt, manchmal aber reicht es durch Anzeige zumindest für ein Knöllchen - allerdings bekommt er bei Widerspruch auch Deine Personalien mit... - ob Du das willlst?

Ich lese in solchen Momenten häufig ganz laut sein Kennzeichen vor, so merkt er, dass er im gegensatz zu mir, nicht so anonym und unangreifbar ist, wie im lieb wäre. Andere aus dem Forum versuchen mittels Spucke seine Scheiben zu waschen... :-)

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi 25. Jul 2007, 20:58 
Burnie hat geschrieben:
Also das beste ist eigentlich ignorieren, auch wenn's schwer fällt.


Seh ich auch so.

Burnie hat geschrieben:
Helmcam ist vor Gericht kein zugelassenes Beweismittel


Wieso denn nicht?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi 25. Jul 2007, 21:06 
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ganz ehrlich
ignoriern
du fährst doch bestimmt auch des öfteren auf der straße obwol nen radweg da is - und das darf man auch net ;)


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BeitragVerfasst: Mi 25. Jul 2007, 21:49 
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Klar, normalerweise ignorier ich so Hintergrundgeblubber auch, die Sache mit der Spucke ist auch in meinem Repertoir enthalten.
Der Penner hat halt nur den Radweg direkt vor unserer Zentrale auf gesamter Breite blockiert, weil seine dumme Schlampe Blumen kaufen wollte.
Ich hatte grade nen Auftrag bekommen und noch lange nicht die Marschgeschwindigkeit erreicht und bin nach der ersten Beleidigung einfach mal zurückgefahren.

Auch wenn die Anzeige zurückgezogen wird, vielleicht ist's ja nicht das erste Mal, daß er sich so verhält. Vielleicht ist sein Flensburger Konto ja bald voll und er darf mit dem Bus fahren ;)

Meine Personalien kann der Heini ruhig haben, ich zieh eh bald um :D
Bekomme ich nicht auch seine Personalien? :-D

@möp:
Wenn ein Radweg nicht benutzbar oder zumutbar ist, darf man auch auf der Straße fahren. Die meisten Radwege sind für mich (und meinen Stil) nicht zumutbar :D (oder ich möchte es den anderen Radlern/Fußgängern nicht zumuten).
Und nur, weil ich mich nicht an jede Regel halte muß ich mir doch nicht anderen Scheiß gefallen lassen. Die Argumentation taugt nichts.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi 25. Jul 2007, 22:07 
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Das Problem ist nur, dass du rechtlich nicht selbstständig entscheiden kannst dass ein Radweg nicht zumutbar ist (solange er noch halbwegs befahrbar ist, und das heißt mit 15-20km/h^^)

Aber ziemlich dreist find ich solche Aktionen auch, sich über den ganzen Fußgänger- und Radweg auszubreiten weil grad kein anderer Parkplatz in der Nähe ist. Dass die markierten Radwege auf der Fahrbahn zugeparkt sind ist hier allerdings so normal, dass ich mich darüber nur noch ab und zu wirklich aufregen kann :roll:

Der Unterschied ist finde ich der, dass man an nem Radfahrer normalerweise recht leicht noch vorbeikommt (wenn überhaupt von der Geschwindigkeit nötig oder möglich ;)), während an einem auf ganzer Breite des Rad- und Fußgängerwegs stehenden Auto wirklich NIEMAND mehr vernünftig vorbeikommt.

Ich glaub aber anzeigen bringts da nicht so. Vielleicht lieber wenn sowas öfter vorkommt an einer Stelle die Freunde in grün mal drauf aufmerksam machen; vielleicht kontrollieren sie dann ja ab und zu dort und verteilen ein paar Knöllchen.. alles andere ist bei solchen "harmlosen" Fällen denk ich nicht sinnvoll (um mal beim Beispiel Radwegmissachtung zu bleiben; du würdest wegen sonem "Sch..." wahrscheinlich auch nicht gern angezeigt werden)

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi 25. Jul 2007, 22:26 
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Jaaaaa, die Radwegparkerei ist ne Lapalie, zugegeben.
Ich hör mir jedoch nur ungern an, daß mir "Volldepp" irgendsoeine Pappnase "was in den Arsch schieben" will.
Ich frag morgen mal Cheffe, wie wir das machen :)


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BeitragVerfasst: Do 26. Jul 2007, 07:33 
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Kokosadun hat geschrieben:

Burnie hat geschrieben:
Helmcam ist vor Gericht kein zugelassenes Beweismittel


Wieso denn nicht?


Sachbeweise benötigen i.d.R. auch einen Personenbeweis, sprich eine Zeugenaussage - daher sind z.B. von mobilen Radargeräten die Fotos nur verwertbar, wenn ein entsprechender Beamter diese auch bezeugt, z.B. dass das Datum stimmt, die Uhrzeit, der Ort, die Aufstellung ordnungsgemäss erfolgte, etc.

Daher sind auch Aufnahmen nur Indizien, denn letztlich musst Du bezeugen, dass diese nicht gestellt, nicht verfälscht, vom richtigen Zeitpunkt etc. sind - dadurch läuft es doch wieder auf Deine Zeugenaussage hinaus und der Filmbeweis ist so gut wie nichts wert...

Im übrigen verstösst Du bei nichtangemeldetem Filmen u.U. gegen das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten....

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 Betreff des Beitrags: Beweisaufnahmen brauchen Zeugen!
BeitragVerfasst: Do 26. Jul 2007, 19:38 
Danke für die klare Antwort Burnie, das hat mich weiter gebracht.
Somit ist also auch ein Foto nicht unbedingt ein Beweis.
D.h., daß man solche Beweisaufnahmen immer auch durch einen anwesenden Zeugen absichern muß, oder?
Hui, gerade im Winter sind da auf offener Straße oft kaum Leute anzutreffen. Und wenn ich extra um einen Zeugen zu bekommen, an einer Haustüre 15 Klingeln abdrücken muß, bis mir jemand hilft, erschwert das die Sache natürlich ungemein... :?

Naja, wo ein Wille, da ein Weg. :kichern


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa 28. Jul 2007, 21:56 
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Ehrlich gesagt: ich freue mich über zugeparkte Radwege. Offensichtlichere Merkmale für die Unbenutzbarkeit eines Radweges gibt es fast nicht.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 7. Aug 2007, 20:42 
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nachdem ein autofahrer mir mal ne blutige lippe verpaßte, nachdem ich seine quergeparkte seitenscheibe mit saliva wusch, hätte ich wegen provokation einen anteil an strafe zahlen müssen, ihn aber hinter gitter brinegn können wegen körperverletzung. hab ihn notorischen dort-falsch-parker einfach in den nächsten zwei wochen drie oder viermal angezeigt, wenn ich ihn sah. wenig später stand er da NIE WIEDER. hat wohl geklappt.


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 Betreff des Beitrags: Mofa- und Mopedfahrer anzeigen?
BeitragVerfasst: Di 7. Aug 2007, 22:46 
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Hallo Leute,
Fahrradwege benutzen wir Siegener Kurierfahrer nur noch dann, wenn sie wirklich eine Abkürzung sind. Sonst fahren wir grundsätzlich über die Hauptstraßen - und da haben wir keine straßenbegleitende Radwege. Unser Radwegenetz ist zudem ziemlich verzwickt mit teilweise sehr schmalen Zufahrten.

Das Ärgernis hier ist, dass diese Typen (die Mofa- und Mopedfahrer) mehr und mehr die Rad- und Fußwege benutzen. Neulich kam ich von einem unserer Kunden, und um rasch von dem zum Postamt zu kommen, bietet sich der eigentlich für einen reinen Fußweg mit erlaubter Radbenutzung viel zu schmale Weg allerdings an.

Direkt in einer Kurve kommt mir ein Mofa-Fahrer entgegen, und ich gehe voll in die Eisen. Ich rufe ihm zu "Muss das sein"? Er: Halt die Klappe! Ich drehe mich rum, tippe an die Stirn. Ich habe schon mehrmals diese Leute auch meinerseits angeschnauzt, dass sie hier nichts zu suchen haben. Abend benutzen sie die Radwege - ohne Licht. Ich fahre seitdem nur noch spätabends über die Hauptstraßen - das geht einfacher und schneller.

Andererseits habe ich mal einen Autofahrer, der mich scharf geschnitten hatte, die erhobene Faust gezeigt, da hat er abgewinkt, ich solle mich nicht so haben. Einen habe ich allerdings mal betitelt: "Du frischgeficktes Eichhörnchen, pass gefälligst auf!" (Zitat stammt von der Bundeswehr).
Da hat er die Leinen gezogen und hat sich verpisst. Also ich habe - zugegeben - eine sehr lose Zunge. Habe sogar immer ein Pfefferspray in der Kuriertasche - für den Fall des Falles.
Kürzlich bin ich hinter einem Mofa-Fahrer hinterher gesprintet, hab ihn mit 35 km/h (auf dem Fuß- und Radweg) überholt und ihm ins Ohr gebrüllt: Hau ab hier, du Chaote! Er: "Ach, darf man das nicht?"

Was meint ihr, sollen wir mal die Nummern notieren und echt zur Polizei gehen?

Aber ich kann auch sagen, dass uns die Autofahrer meist akzeptieren. Oft geben wir uns auch freundliche Handzeichen. Schließlich muss ich jeden Morgen über zwei der am stärksten befahrenen Kreuzungen von Siegen. Als krönender Abschluss die 16 Prozent-Steigung hoch zur Universität. Bei uns fahren übrigens wir zwei ältesten Kurierfahrer die schwersten Runden - und holen noch locker Zeit raus.

Gruß, Furry


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi 8. Aug 2007, 12:05 
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Na also so richtig mögen wirst Du das wohl auch nicht, wenn Dir auf der Strasse ein Autofahrer ins Ohr brüllt: Hau ab hier, du Chaote! :-)

Ich denke ein bisschen mehr Gelassenheit und als Motto: Leben und leben lassen! bringt da viel mehr....

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BeitragVerfasst: Mi 8. Aug 2007, 15:03 
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Ja, da gebe ich dir natürlich recht. Aber die Hände in den Schoß legen und immer alles bloß dulden, weil man denkt, es hilft eh nix, ist auch nicht der richtige Weg.


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BeitragVerfasst: Mi 8. Aug 2007, 16:46 
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Naja Burnie, eigentlich machen Autofahrer das ja auch immer wieder, nur mit anderen Worten ("huuuuuphuuuuup"), und egal ob ein Radweg (in welchem Zustand auch immer) da wäre oder auch nicht. ;)

Aber ich hab auch kein großes Bedürfnis unsere tollen Fahrradwege zu verteidigen. Benutzen mag ich die eh nicht.

Trotzdem find ichs schon bisschen krass wenn da regelmäßig motorisierter Verkehr stattfindet. Ich kanns jetzt halt nicht wirklich gut beurteilen, aber petzen würd ich jedenfalls auch eher ungern bzw. wenn da jemand regelmäßig wirklich über die Stränge schlägt (und das kommt wohl immer auch auf die Situation an)

Man könnte vielleicht überlegen der Polizei mal nen allgemeinen Hinweis zu geben wenns z.B. an einer Stelle wirklich gefährlich bzw. daneben ist, dass die selbst mal da gucken.. das wär vielleicht etwas besser als direkt petzen.

Aber ich weiß es auch nicht, müsst letztlich ihr beurteilen ob es wirklich so schlimm ist, und ob es besonders dreiste Wiederholungstäter gibt..
Mal Kennzeichen aufschreiben und ne Statistik erstellen kann ja nicht schaden ;), dann könnt ihr immer noch kucken ob ihr wen verpetzen wollt.
Sonst vielleicht mal das Kennzeichen laut vorlesen, evtl. hat das ja auch schon seine Wirkung bei dem ein oder anderen..

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi 8. Aug 2007, 20:48 
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Da ist kein Leidensdruck. Dir Rennleitung ignoriert solche Anzeigen die anfechtbar sind. Die Zeit kannst Du Dir sparen.

Aber wenn es Dich wirklich stört, mach ein Foto (digicam) und schicke das mit der Bitte um Aufhebung der Radweg Bereiches, da nicht benutzbar. Solltest Du innerhalb einer gewissen Zeit etliche Fotos und Eingaben liefern reagiert meist die Polizei mit örtlichen Kontrollen. Der Radler soll ja von der Straße verbannt bleiben. Nur was machst Du wenn die Rennleitung da häufiger rumschleicht? Immer bei Gelb halten, immer den Radweg nutzen, nie telefonieren, rücksichtsvoll 15km/h fahren?


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 Betreff des Beitrags: Mofas auf Radwegen
BeitragVerfasst: Fr 10. Aug 2007, 16:46 
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Also ich sehe das schon ziemlich gelassen, aber ungefährlich ist das manchmal nicht. Grundsätzlich benutze ich im Kurierdienst die Hauptstraßen, da sind eh die meisten unserer Kunden ansässig. Das bei uns so genannte "Siegufer-Radwegenetz" ist nicht überall benutzungspflichtig, da diese Wege nicht direkt an den Fahrstraßen entlang laufen.

Wir fahren die nur, wenn sie wirklich eine Abkürzung sind oder wenn es sich gerade anbietet. Ärgerlich war es halt vor ein paar Wochen, als mir auf einem schmalen Fußweg, der für Radler mit freigegeben aber eigentlich dafür auch zu schmal ist, ein Mopedfahrer entgegenkam und mir fast ins Rad fuhr. Das hat mich sehr stinking gemacht. Dieser Weg ist halt von einem unserer Kunden eine enorme Abkürzung, selbst wenn man nicht schnell drauf fahren kann.

Beim nächsten Mal werde ich mal mein Rad querstellen ohne was zu sagen, wenn ein Moped kommt. Mal sehen, was der Typ dann macht.
Aber ansonsten Nummer aufschreiben und evtl. anzeigen. In der Presse hatten wir die Sache übrigens auch schon.

Apropos Radwege: Auf einem lagen heute wieder Scherben, und jeden Tag muss man da aufpassen, dass man nicht wieder so einen der Penner mit der Bierflasche in der Hand umfährt. Da kann ich die Uhr nach stellen. Die meisten Plattfüße haben unsere Kuriere übrigens fast ausnahmslos auf Radwegen. Also weg mit der RWBP!


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BeitragVerfasst: Mo 19. Jan 2009, 14:21 
Burnie hat geschrieben:
Anzeige selbst wird in der Regel eingestellt, manchmal aber reicht es durch Anzeige zumindest für ein Knöllchen - allerdings bekommt er bei Widerspruch auch Deine Personalien mit... - ob Du das willlst?
Ich hatte im April 2007 eine Anzeige wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs erstattet:
Zitat:
Ich befuhr am Montag, den 02.04.2007, gegen 17 Uhr mit einem Fahrrad die Pützerstraße in südlicher Richtung. Als ich etwa an der Einmündung der Erbacher Straße war, wurde ich durch aggressives und anhaltendes Hupen erschreckt. Nach der Verkehrsinsel wurde ich äußerst knapp überholt und geschnitten. Wäre ich nicht nach rechts ausgewichen, wäre es eventuell zu einer Berührung gekommen. Ich sah, daß es sich bei dem Auto um einen silbernen Audi handelt mit dem Kennzeichen ---------. Die Ampel an der Kreuzung mit der Landgraf-Georg-Straße war für uns beide grün. Ich holte den Audi in der Teichhausstraße auf Höhe des Finanzamts ein und überholte ihn auf der linken Spur und hupte dabei. Daraufhin nahm der Wagen die Verfolgung auf und fuhr dabei sehr dicht an mich ran, ließ den Motor mehrfach aufheulen, hupte wieder und versuchte wohl an mir vorbei zu kommen, was jedoch wegen des Gegenverkehrs nicht gelang. Ich fand Schutz zwischen zwei Pkw auf der Geradeausspur und der Täter bog wohl tatsächlich links ab in die Soderstraße. Ich habe ihn nicht mehr gesehen, als ich mich umblickte, nachdem ich mich etwas beruhigt hatte.

Ich beschuldige den Fahrer des oben genannten Autos der Nötigung und der Gefährdung des Straßenverkehrs.

Ich vermute, daß der Täter die grüne Ampel sah und mich als Hindernis ansah, das nichts auf der Fahrbahn zu suchen hätte. Mit der Nötigung durch Hupen und dem illegalen Überholvorgang mit »Schneiden« wollte er mich erziehen. Daß ich gleich anschließend an ihm vorbei fahre, während er im Stau steht, brachte ihn zur nächsten Kurzschlußhandlung. Ich halte diesen Fahrer für charakterlich ungeeignet, ein Fahrzeug -- insbesondere ein Kraftfahrzeug -- zu führen. Bitte bewahren Sie die Öffentlichkeit vor der Gefahr, die dieser Täter als Fahrer darstellt.

Wegen einer Gegenanzeigen wegen Sachbeschädigung wurde ich von der Polizei vorgeladen. Dort erfuhr ich, dass der Beschuldigte seine Taten bestreitet. Ich machte keine Aussage zum Vorwurf gegen mich. Gestern bekam ich nun einen Bescheid, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Es ist unglaublich, dass ein Beamter im Dienst so schreiben kann:
Oberamtsanwalt Hampe von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Darmstadt hat geschrieben:
Das Ermittlungsverfahren

gegen ----------------------- in Darmstadt

wegen des Verdachts der Nötigung und der Straßenverkehrsgefährdung bei Vorfall vom 02.04.2007

Strafanzeige des Herrn Max Moritz Sievers in Darmstadt vom 03. April 2007

wird eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung).


Gründe:

Das Verfahren war einzustellen, weil bei der gegebenen Beweislage mit einer Verurteilung des Beschuldigten nicht gerechnet werden kann.

Es steht Aussage gegen Aussage

Der Beschuldigte bestreitet in seiner Vernehmung vom 17.04.2007, sich im Sinne der Angaben des Anzeigeerstatters strafbar gemacht zu haben. Auffällig ist, dass unter dem Aktenzeichen 1470 Js 28072/06 bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt bereits ein Ermittlungsverfahren gegen einen Pkw Fahrer anhängig war, welches aufgrund einer Anzeige vom 02.06.2006 des Herrn Sievers eingeleitet worden war.

Jene Anzeige und die jetzt vorliegende Anzeige haben nahezu identischen Sachverhalt. Auch die Örtlichkeiten liegen nicht weit auseinander.

Aus diesen beiden Anzeigen wird überdeutlich, dass der Anzeigeerstatter ganz offensichtlich zu der Sorte Radfahrer gehört, die leider immer wieder in der Presse erwähnt werden, und die der Polizei und der Staatsanwaltschaft viel Arbeit bereiten, weil sie erkennbar der Ansicht sind, die Regeln im Straßenverkehr hätten für sie keine Gültigkeit.

Der Anzeigeerstatter sollte endlich zur Kenntnis nehmen, dass er als Radfahrer dann nichts auf der Fahrbahn zu suchen hat, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - ein deutlich erkennbarer, gut ausgebauter Radweg an der entsprechenden Örtlichkeit befindet.

Dieser Rechtsgrundsatz ist im § 2 StVO eindeutig geregelt.

Beherzigt der Anzeigeerstatter diese sinnvolle Regelung, wird es in Zukunft sicher nicht erneut zu derart ärgerlichen Zwischenfällen zwischen ihm und Autofahrern, die - und das soll nochmals betont werden - das Recht auf ihrer Seite haben, kommen.


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BeitragVerfasst: Mo 19. Jan 2009, 14:30 
Weil ich zumindest will, dass der von mir Beschuldigte einen Brief bekommt, in dem er über sein -- ihm vorgeworfenes -- Fehlverhalten aufgeklärt wird, lege ich eine Beschwerde gegen den Bescheid ein. Meine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens zu meiner Strafanzeige:
Zitat:
Ich lege Beschwerde gegen den Bescheid ein, dass das Ermittlungsverfahren gegen ----------------------- in Darmstadt wegen des Verdachts auf Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung beim Vorfall vom 2. April 2007 eingestellt wird. Ich sehe zwar ein, dass mit einer Verurteilung des Beschuldigten nicht zu rechnen ist, weil Aussage gegen Aussage steht, jedoch muss ich die Belehrung von Oberamtsanwalt Hampe zurückweisen. Da ich zwei Anzeigen wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung, denen ich als Fahrradfahrer ausgesetzt war, gegen Autofahrer innerhalb etwa eines Jahres erstattete, meint Oberamtsanwalt Hampe mich »ganz offensichtlich« als Verkehrsrowdy einschätzen zu können. Aus meiner Sicht zeigt diese sehr zurückhaltende Anzeigepraxis hingegen »überdeutlich«, dass ich die Polizei und die Staatsanwaltschaft rücksichtsvoll schone und nur in wirklich extremen Ausnahmefällen, wenn bei dem Täter von einer erheblichen Gefahr für die Allgemeinheit auszugehen ist, eine Anzeige erstatte.

Oberamtsanwalt Hampe ermahnt mich, »endlich zur Kenntnis [zu] nehmen«, dass ich als Radfahrer »nichts auf der Fahrbahn zu suchen« hätte, wenn sich -- wie im vorliegendem Fall -- ein deutlich erkennbarer, gut ausgebauter Radweg an der entsprechenden Örtlichkeit befände. Dieser herablassenden Belehrung widerspreche ich doppelt.
  1. Erstens ist diese Rechtsauskunft falsch. Oberamtsanwalt Hampe ist offensichtlich für diesen Fall nicht ausreichend qualifiziert, kennt er doch noch nicht mal den grundlegenden Regelungsgehalt der StVO. § 2 Abs. 1 StVO besagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen. § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO stellt eine Ausnahmeregelung für Radfahrer dar. Diese Ausnahme betrifft nur Radwege, die in der jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet sind. Außerdem müssen sie im konkreten Fall natürlich benutzbar und zumutbar sein. Ansonsten gilt auch für Radfahrer wieder § 2 Abs. 1 StVO. Ebenso brauchen Radfahrer keine »benutzungspflichtigen« Radwege zu benutzen, wenn sie nicht dorthin führen, wohin der Radfahrer hin möchte -- etwa wenn der Radfahrer demnächst links abbiegen möchte.
  2. Zweitens befindet sich sowohl an der ersten Örtlichkeit im aktuellen Fall aus April 2007\footnote{Pützerstraße in Darmstadt in Richtung Süden ab der Einmündung der Erbacher Straße} als auch an der Örtlichkeit im abgeschlossenem Fall aus Juni 2006\footnote{Alexanderstraße in Darmstadt Richtung Schloss} kein benutzungspflichtiger Radweg oder Radfahrstreifen. An letztgenannter Örtlichkeit befindet sich inzwischen eine Sperre über dem ehemaligen Radfahrstreifen mit dem Hinweisschild, die Radfahrer möchten bitte die Fahrbahn benutzen, weil sie ansonsten -- nicht zuletzt wegen des aggressiven Revierverhaltens seitens der Autofahrer -- sich und andere gefährdet hatten, indem sie auch nach Aufhebung der Benutzungspflicht weiterhin auf dem Randstreifen gefahren sind und damit zu nah an den parkenden Autos vorbeigefahren sind. Die zweite Örtlichkeit im aktuellen Fall\footnote{Teichhausstraße in Darmstadt in Richtung Süden} weist zwar mit den Zeichen 295 und Zeichen 237 einen Radfahrstreifen aus, jedoch ist es auf ihm nicht möglich, von den dort parkenden Autos mindestens einen Meter Abstand zu halten, um jegliche Gefährdung durch öffnende Türen ausschließen, wie es vom Bundesministerium für Verkehr empfohlen wird \footnote{Radfahrer, die in eine sich öffnende Autotür fahren, können eine Mitschuld angerechnet bekommen, schließlich hätten sie ja ausreichend Seitenabstand halten können (KG, VersR 1972, 1143; OLG Karlsruhe, VersR 1979, 62).} Somit ist dieser Radfahrstreifen unbenutzbar.
Deswegen fuhr ich in allen genannten Fällen dort, wo jeder Fahrradfahrer in solchen Situationen fahren sollte: in der Mitte meiner (normalbreiten) Fahrspur.\footnote{Laut § 2 Abs. 2 StVO ist \emph{möglichst} weit rechts zu fahren. Es gibt jedoch in der Rechtsordnung kein starres Maß für jeden Radverkehr. Auf einer einfachen Straße ohne Gehweg und Parkplätzen an der Seite und ohne Hindernisse wird für Fahrradfahrer ein Abstand von 80 cm zum Fahrbahnrand oft als zulässig angesehen. Bei einem Gehweg unmittelbar neben der Fahrbahn haben auch die Radfahrer nach § 1 StVO die Pflicht, einen Sicherheitsabstand gegenüber dessen Benutzern von \emph{mindestens} 80 cm einzuhalten (BGH, DAR 1957, 211). Bei in Längsrichtung parkenden Autos ist laut einer Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr mindestens ein Meter Abstand zu halten, um jegliche Gefährdung durch öffnende Türen auszuschließen. Wenn man jedoch so weit rechts fährt, verleitet man der Erfahrung nach einige Autofahrer dazu, mit geringsten Abständen und bei unverminderter Geschwindigkeit zu überholen. Insbesondere bei Gegenverkehr sind so Abstände von Handbreite leider keine Seltenheit. Wer in so einer Situation als Radfahrer in der Mitte der Fahrspur fährt, verstößt nicht gegen das Rechtsfahrgebot, denn dieses verletzt nur, wer sich \emph{ohne vernünftigen Grund} nicht auf seiner Seite rechts hält. Der Schutz des eigenen Lebens -- und anders ist hier kein Schutz möglich -- ist aber allemal ein vernünftiger Grund.} Mangelnde Kenntnis der StVO und der Bedürfnisse der Fahrradfahrer führen immer wieder dazu, dass Autofahrer dies als Provokation ansehen. \emph{Keinesfalls} haben diese Autofahrer aber »das Recht auf ihrer Seite«, wenn sie Radfahrer nötigen oder gar mit verantwortungslosen Fahrmanövern gefährden! Somit lenkt Oberamtsanwalt Hampe mit seinen Ausführungen nur vom einzigen Thema, um das es hier geht, ab, nämlich die Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung seitens --------------.

Am Ende betont Oberamtsanwalt Hampe nochmals, dass die Autofahrer, die mich als Radfahrer nötigen und den Straßenverkehr gefährden -- also Straftaten begehen und Menschenleben gefährden -- »das Recht auf ihrer Seite« hätten. Diese menschenverachtende Einstellung halte ich für unvereinbar mit dem Beruf eines Staatsanwalts.

Ich erwarte, dass dem zweifellos erfolgten Schulterklopf-Brief an -------------- ein korrigierender Brief folgt, der ihn belehrt, dass er eben nicht das Recht auf seiner Seite hat, wenn er andere Verkehrsteilnehmer nötigt und den Straßenverkehr gefährdet. Auch auf § 16 Abs. 1 StVO sollte er explizit hingewiesen werden.

Außerdem kann ich nicht akzeptieren, dass eine Staatsanwaltschaft solche pöbelhaften Schreiben versendet.Meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberamtsanwalt Hampe:
Zitat:
Ich beschwere mich über das Verhalten des Oberamtsanwalts Hampe. In seinem Bescheid über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu einer Strafanzeige von mir bediente er sich eines unangemessenen Stils und stellte abenteuerliche Mutmaßung über meine Gesetzestreue an, die er in seiner Funktion als Oberamtsanwalt nicht zu äußern hat. Nach der Begründung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens, dass mit einer Verurteilung des Beschuldigten nicht zu rechnen ist, weil Aussage gegen Aussage steht, fährt er mit einem oberlehrerhaften Traktat fort, in dem er mich beschuldigt, ein Verkehrsrowdy zu sein.

Abgesehen davon, dass dies eine Unverschämtheit ist, verfehlt er damit das Thema -- nämlich meine Vorwürfe an den Beschuldigten. Am Ende betont er nochmals, dass die Autofahrer, die mich als Radfahrer nötigen und den Straßenverkehr gefährden -- also Straftaten begehen und Menschenleben gefährden -- »das Recht auf ihrer Seite« hätten. Diese menschenverachtende Einstellung halte ich für unvereinbar mit dem Beruf eines Staatsanwalts.

Ich erwarte, dass Oberamtsanwalt Hampe mindestens gerügt wird und er sich bei mir für seine abstruse Rechtsauffassung, für die unangemessene Sprache in seinem Bescheid und die darin enthaltene Mutmaßung über meine Gesetzestreue entschuldigt. Und zumindest für Verkehrsstrafsachen sollte er nicht mehr eingesetzt werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Autofahrer anzeigen
BeitragVerfasst: Mo 19. Jan 2009, 14:34 
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Na so ein Vollspacke!!!!

Erlaubt sich als Staatsanwalt ein Urteil zu fällen ("...das Recht auf ihrer Seite haben...")
So etwas steht nur einem Richter zu - ich denke der gute Herr sollte sich mal selbst an der Nase fassen und überlegen, ob er nicht erstens seine Kompetenzen überschritten und sich zweitens nahe an einer Amtsanmassung bewegt.... (hält sich der Schlingel doch glatt für einen Richter, tststs)

Würde überlegen, ob man nicht Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens stellen sollte und den Staatsanwalt aufgrund seiner eindeutig unnötigen ergänzenden Ausführungen als befangen einstuft....

ah - sehe grad, da hast Du schon was....

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BeitragVerfasst: Mo 19. Jan 2009, 14:37 
Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Darmstadt haben mich illegal und fälschlicherweis der mir vorgeworfenen Straftaten (Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung) für schuldig befunden. Die Verhandlung beim Landgericht Darmstadt findet am Dienstag, dem 3. Februar 2009, ab 13:30 Uhr im Saal 2 des Landgerichts Darmstadt statt (Mathildenplatz 15). Zeigen wir denen, wer „das Recht auf seiner Seite“ hat!

Recht ist nicht, was Juristen uns sagen, sondern was wir wollen. (gemäß Art. 20 Abs. 2 GG)

Weitere Infos unter: http://verein-gegen-radwege.de


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 Betreff des Beitrags: Re: Autofahrer anzeigen
BeitragVerfasst: Mo 19. Jan 2009, 14:56 
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krass!!!!!!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Autofahrer anzeigen
BeitragVerfasst: Fr 6. Feb 2009, 09:13 
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Was ist denn nun aus der Verhandlung geworden? Würde mich ja schon mal interessieren, vor allem nach dem rotzigen Brief vom Staatsanwalt.

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O Berginen, O Berginen, von den Bäumen ess' ich ihnen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Autofahrer anzeigen
BeitragVerfasst: Fr 6. Feb 2009, 11:32 
Den Vorsitzenden interessierte es nicht, warum das Ermittlungsverfahren gegen Freyberg eingestellt wurde. Den Einstellungsbescheid von Oberamtsanwalt Hampe kannte er angeblich nicht.

Weiteres auf http://verein-gegen-radwege.de/2009/02/ ... noetigung/


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 Betreff des Beitrags: Re: Autofahrer anzeigen
BeitragVerfasst: Mo 9. Feb 2009, 02:38 
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Du wohnst ja nur 5 Häuser von mir entfernt, lustig ;)

Hab mir mal deine Seite ganauer angesehen, war mir ja einiges durch die Lappen gegangen beim letzten Mal.

Hast du natürlich auch zwei wunderbare Stellen gefunden. Obwohl, davon gibts hier in DA ja einige.
An der Landgraf-georg hatte ich bisher allerdings kaum Probleme mit Autofahrern (bis auf gelegentliches Hupen)

Auf der Alexanderstraße ist das schon schlimmer ;)

Aber die beschissenste Ecke ist hinterm Krankenhaus in der Bismarckstraße. In beiden Richtung alles Scheisse ;)


Schon doof, das mit dem Verfahren. Ich hoffe ich bekomme einen ordentlichen Richter, wenn ich demnächst auf der Anklagebank sitze.
Der Fahrer im von mir geöffneten Thema verklagt mich auf Schadensersatz, da meine Versicherung ihm, aus verständlichen Gründen, die Zahlung verweigert hat...

Von seiner Versicherung hab ich bisher auch noch keinen müden Cent gesehen. Mal sehen wann ich ihn Verklage...


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