MMS hat grundsätzlich garnicht unrecht. Allerdings ist seine radikale ausdrucksweise wenig hilfreich... :roll
Radwege sind nur dann sicher, wenn sie Teil der Fahrbahn sind und nicht, wie allerorts üblich, Teil des Gehwegs.
1. Kann es nicht im Interesse des Gesetzgebers sein, dass ich mit 30 und mehr km/h 30 cm an Kinderköpfen vorbeifahre. Liegt regelmäßig vor, wenn der Radweg nicht baulich (oder durch Begrünung) vom Gehweg getrennt ist.
2. Sind die Radwege in D fast alle eh zu schmal, entsprechen nicht den EU-Normen und stellen somit keine Nutzungsverpflichtung für den Radfahrer da.
3. Muss ich eine 25er Mofa auf der Fahrbahn fahren, mit dem Rad bin ich fast immer schneller.
4. Der Punkt, der mich am häufigsten stört und das Radfahren auf dem Radweg zur Unfallfalle macht. Kreuzungen, Einmündungen und Grundstücksauffahrten. Autofahrer fahren fast immer bis zur Sichtlinie des motorisierten Querverkehrs durch. Sie gucken garnicht erst, ob evtl. vorher noch ein Radweg kommt und schon lernt der Fahrzeugführer dein Steuerkopfemblem kennen.
Ausschließlich wo dieses Schild vorhanden ist, MUSS der Radweg genutzt werden, wo es fehlt gilt der Radweg lediglich als Angebotsstreifen, man kann, man muss aber nicht:
Zitat:
Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer (Z 237). Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen. Diese Wege sollen Qualitätsstandards erfüllen, z. B. eine ausreichende Breite und eine gute Oberfläche aufweisen, um den Benutzern ein komfortables Radfahren gewährleisten zu können.
Das Verkehrszeichen muss an bzw. nach Einmündungen wiederholt werden, wenn es weiterhin Gültigkeit haben soll.
Ansonsten sollte man immer so fahren, dass man niemanden behindert. Die meisten Autofahrer haben allerdings keine Ahnung...insofern kann einem das Hupen und Meckern auch am Arsch vorbei gehen.