mahlzeit
also jetzt bin ich wieder völlig durcheinander - in dem link von ude heissts:
"Vorteil an der Sache ist, dass die Gesellschaft die Krankenversicherung nicht mehr kündigen kann, wird der Beitrag nicht bezahlt"
im kurierhandbuch steht allerdings:
"Es gibt jedoch keinen Zwang, sich zu versichern. Wer sich weiterhin nicht versichern will, tut das eben nicht"
was stimmt denn nun?
(bezieht sich vllt erstes auf die pkv und zweites auf die gkv und es besteht gar kein widerspruch; oder begreif ichs einfach nicht?! <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/102.gif">

)
mein fall: momentan alg2-empfänger, also gkv-pflicht, evtl ab mai selbststständig, mit dem gedanken, die beiträge als dann freiwillig versicherter nicht zu zahlen und somit rauszufallen (ich denke, für seine gesundheit ist jeder selbst verantwortlich - bei unfällen ist das natürlich was anderes)
weiss vllt jemand, ob das so, wie ichs mir vorstelle, möglich ist?