Aktuelle Zeit: Mi 2. Jul 2025, 06:53

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 13 Beiträge ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Do 1. Aug 2013, 18:19 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 25. Mai 2006, 21:50
Beiträge: 280
Wohnort: NRW
Hallo Leute!
Hab länger nix mehr von mir hören lassen. Bin Ende April 65 Jahre alt geworden und ich kuriere immer noch. Im Juni wieder anspruchsvolle Radtour mit Foto- und Funkausrüstung über 1400 km durch Schwarzwald und zum Bodensee.

Da in unserer Firma ein Kollege seinen Job urplötzlich hingeschmissen hat (hatte angeblich eine Maßnahme vom Jobcenter bekommen), fahre ich das jetzt alles aus meinen Knochen mit. Da werden es schon mal 70 km am Tag ...
Doch die Kohle kann ich immer noch gut gebrauchen, bin kein steinreicher Ruheständler ...

Dies nur als vorläufige Info.

Was sagt ihr denn so zu Peter Ramsauers Erlaubnis, nun auch Akkuleuchten am Rad zu fahren zu dürfen? Haha, ich fahre seit jeher mit Akkuleuchten, allerdings hochwertigen. Der Frontscheinwerfer hält sechs Stunden locker bei 30 Lux durch, der Rückstrahler (fest montiert am Gepäckträger) 30 Stunden mit einem Batteriesatz.

Findet ihr diese Gesetzesänderung gut oder doch nicht so?


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Do 1. Aug 2013, 22:52 
Offline

Registriert: Sa 29. Jun 2013, 08:48
Beiträge: 9
Erstmal: Respekt!

Zum anderen: Soweit ich weiß gilt das nur für fest mit dem Fahrrad verbundene Lampen. Insofern ist die Legislative mal wieder an der Realität vorbeigeschrappt.
Aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Grüße


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 28. Sep 2013, 20:13 
Offline

Registriert: Fr 9. Jun 2006, 07:18
Beiträge: 992
Laut Händler sollen jetzt alle Batterieleuchten die ein Prüfzeichen haben als alleinige Beleuchtung erlaubt sein. In dem Gesetztestext ist allerdings die Rede von einer "Batterie mit 6V Nennspannung" oder "einem wiederaufladbaren Energiespeicher" - weiß evtl. jemand wie das nun ist?!

Und wenn zusätzlich zum Prüfzeichen eine Batterie mit 6V oder ein Akku nötig sein sollten; kann man dann auch einfach Akkus in eine Batterieleuchte mit Prüfzeichen stecken (die aber keine 6V Nennspannung hat) um eine als alleinige Beleuchtung zulässige Leuchte zu bekommen? :roll:


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 28. Sep 2013, 22:37 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 28. Sep 2008, 07:29
Beiträge: 10379
In Anbetracht der Tatsache, dass die Polizei bisher immer froh war, wenn ueberhaupt aus irgendeiner Funzel auch nur ein paar Photonen rausgetroepfelt sind, mach ich mir da keine grossen Gedanken.

Zitat:
Folgende Neufassung des § 67 Abs. 1 StVZO wurde vom Bundesrat beschlossen:

Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.


Ist ja aber auch wirklich eine saudumme Formulierung und wieder haben sie feste Spannungen und eine Leistung vollkommen unabhaengig vom Wirkungsgrad mit drin.
Ey, da muss "eine Batterie mit einer Nennspannung von 6V" drin sein, die gibt's gar nicht. :vogel:

Hier die Stellungnahme vom ADFC: http://www.adfc.de/technik/fahrradteile ... rschriften


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 28. Sep 2013, 22:44 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 30. Jan 2009, 16:51
Beiträge: 11635
Wohnort: L.E.
Mein Händler hat mir erzählt, dass die großen Zwischenhändler Warnungen ausgegeben haben, blos kein Batterielicht als STVO-Konform zu bewerben und zu verkaufen. Es ist einfach nicht sicher, was jetzt ok ist, was nicht und vor allem wer dann wie haftet.

Naja Fenix ist ja auch nur Zeltbeleuchtung...in diesem Sinne fröhliches Camping! :mrgreen:

_________________
"Kilometerklopper unter den Radfahrern" (by Mistfink)


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Di 1. Okt 2013, 15:26 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 1. Okt 2013, 15:11
Beiträge: 7
Hi,

es ist meiner Meinung nach auf jeden Fall ein richtiger Schritt dies endlich zuzulassen. Dieser Schritt hätte schon um einiges früher gemacht werden müssen.
Trotzdem weiß ich auch nach dem googeln nicht genau, was den jetzt erlaubt wurde. Weiß jemand mehr?

LG


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Di 1. Okt 2013, 15:55 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 28. Sep 2008, 07:29
Beiträge: 10379
mistfink hat geschrieben:

:-ka()


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Di 1. Okt 2013, 16:19 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 31. Dez 2010, 11:35
Beiträge: 4591
Wohnort: Deutscheland
Vielleicht weiß die Radlerin nicht das man das Blaue Textfeld anklicken kann um
mehr in Erfahrung zu bringen.

ggf.

_________________
Sag mal tschechische Chefchemiker auf griechisch chinesischen Passagierschiffen.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Di 1. Okt 2013, 22:00 
Offline

Registriert: Fr 9. Jun 2006, 07:18
Beiträge: 992
Soweit ich das gesehen habe ist diese Stellungnahme aber schon wieder nicht mehr aktuell.
Das Bundesverkehrsministerium deutet den Wortlaut jetzt offenbar so dass abnehmbare Leuchten (mit Prüfzeichen!) erlaubt sind. (http://www.bumm.de/news/detail/article/interview-mit-dr-rainer-mueller-im-sazbike-magazin.html - Der Artikel selbst lässt sich leider nicht online lesen.)

Zitat:
"Der Begriff `fest angebracht´ ist in diesem Zusammenhang nicht mit `fest angeschraubt´bzw. `unlösbar´ zu verwechseln."


(Die Erklärung des Bundesverkehrsministeriums müsste man aber googlen können.)


Ich denke wenn man eine Leuchte mit Prüfzeichen und einer Nennspannung von 6V (entspricht 4 Standard-Batterien) oder mit Akkus (Anzahl + Spannung egal) verwendet dürfte man wohl auf der sicheren Seite sein. Wenn sich nicht demnächst doch wieder irgendwas ändert.

Ob die Leuchten ständig am Rad angebracht sein müssen sobald man losfährt, oder nur bei einsetzender Dunkelheit, weiß ich jetzt aber immer noch nicht wirklich. :-?


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Di 8. Okt 2013, 18:55 
Offline

Registriert: Fr 9. Jun 2006, 07:18
Beiträge: 992
Ich möchte noch hinzufügen dass bald schon wieder eine Neuregelung erfolgen soll.
Möglich dass der Gesetztestext dann auch eine Kapazitätsanzeige für Akku- bzw. Batterieleuchten verlangt.
Und auch wenn wohl bereits bauartgenehmigte Leuchten ihre Zulassung nicht im Nachhinein verlieren sollten, wäre denkbar dass die neue gesetzliche Regelung wieder andere Vorraussetzungen für Akku- und Batterieleuchten an Fahrrädern über 11kg vorsieht - dann dürfte man die zwar bauartgenehmigten Leuchten die heute zulässig sind evtl. nicht mehr mit Rädern über 11kg verwenden o.ä. :roll:


Was ich damit bloß sagen wil ist: Ich würde im Moment vielleicht keine neuen teuren Leuchten kaufen wenn es nicht nötig ist bzw. die alten es noch tun.... :roll:

:vogel:


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Di 8. Okt 2013, 20:04 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 28. Sep 2008, 07:29
Beiträge: 10379
Hirni hat geschrieben:
Was ich damit bloß sagen wil ist: Ich würde im Moment vielleicht keine neuen teuren Leuchten kaufen wenn es nicht nötig ist bzw. die alten es noch tun....

Die teuren Leuchten hatten noch nie eine Zulassung und werden diese auch nie bekommen.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Di 8. Okt 2013, 21:31 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 12. Feb 2012, 18:44
Beiträge: 465
Wohnort: Ostbayern
BUMM Big Bang? Hell, teuer, zugelassen... Ja, ich weiss, ist die berühmte Ausnahme von der Regel. Betty nebst Kollegen meintest du wohl.

S.

_________________
Support your local bike shop!


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Fr 11. Okt 2013, 17:34 
Offline
Moderator

Registriert: So 8. Apr 2012, 12:49
Beiträge: 298
Moin,

am Fahrradlicht kann man schon immer ganz gut erkennen, was Politik taugt. Im Ergebniss fahren in meinem Landstrich die Hälfte der Radfahrer gänzlich unbeleuchtet, schwarzbraun gekleidet und gleichzeitig in der Regel als Geisterfahrer auf "Radwegen", womit dann auch die Tauglichkeit der Verkehrspolitik beschrieben wäre.

Ich versuche mal technisch und pragmatisch zu bleiben. Das elektrische Fahrradlicht begann mit 6V 3Watt, die Lichtausbeute wurde nicht festgelegt, bis auf das Gefasel von einem Lichtstrahl, der in 10m Entfernung die Fahrbahn treffen sollte. Das Prüfzeichen ~~K... wird offenbar ohne Prüfung, sprich gegen Bezahlung vergeben. Es gibt für den Fahrradkäufer kein Merkmal zur Beurteilung beim Kauf, man merkt es bei der ersten Nachtfahrt durch den unbeleuchteten Park, was gesetzliche Regelungen wert sind. Einen Scheinwerfer am Rad zu haben, der das rechtzeitige Erkennen von Schlaglöchern oder Ästen ermöglicht bleibt Zufall, selten zwar, aber es gab schon immer Scheinwerfer, die tatsächlich einen Schein warfen. auch vor 1070 Jahren.

In der Regel ist es aber Positionslicht, sichtbar für den geometrisch normgerechten Gegenverkehr, und sichtbar für den geometrisch normgerechten Überholverkehr, und für sonst niemanden, nichtmal für den Radfahrer selbst. Hauptsache 3 Watt Wärme in Scheinwerfer und Rücklicht verbrannt, und weitere 15 Watt an der Reifenflanke und im Generator.

Und heute? Jede poplige LED-Taschenlampe mit 0,5 Watt elektrischer Leistung wirft mehr Lichtschein als jemals das ~~K... - Geraffel. Jedes rote LED-Schächtelchen macht zuverlässiger und heller Rücklicht, als jemals das ~~K... - Geraffel. Aber der Gesetzgeber schreibt 3 Watt vor, heutzutage erzeugt in einer schweren Nabendose.

Allein schon die Spannung von 6V wieder im Gesetz festzuschreiben ist Schwachsinn und zeigt endgültig die völlige Entkopplung des Gesetzgebers von Tatsachen. Die Spannung sagt garnichts, NULLKOMMANULL, über die Lichtmenge. Was überhaupt hat die gesetzgebende Politik mit Details in technischen Regelwerken zu tun?

Im Ergebniss werden die Mehrzahl der Fahrräder mit einem immer brutal schweren Nabendynano ausgeliefert, der 3Watt und 6V liefert. Davon nutzt der Scheinwerfer 300mW (0,3W) bei 3V für die weiße Led, das Rücklicht 50mW (0,05W) bei 2V für die rote LED. Elektrisch betrachtet ist das eine völlige Fehlanpassung. In der technischen Praxis werden 2,65 Watt der mühsam getretenen Nutzleistung an Begrenzerdioden Vorwiderständen und Längsreglern als Wärme "abgefackelt", die 3 Watt müssen ja irgendwo hin. Daß der Radfahrer immer noch etwa 12W Bruttoleistung, 3W+Verlust, für die StVO treten muß ist ein Skandal, den ich fassungslos zur Kentniss nehme, wie auch das tagsüber nutzlose halbe* Kilo Lichtanlage.

*mit der 6 Volt-Vorschrift sorgen sie vor allem dafür, daß es beim halben Kilo bleibt - 8 Mignons (AA) nebst mechanischer Unterbringung. :mrgreen:

Dafür gibts bestenfalls ein Lichtpünktchen mit 10 Lumen in der Mitte, drumrum ist Nacht; und ein Rücklicht, das nur vom präzise definierten "Hinten" sichtbar ist. Wie damals im 1000jährigen Reich, als die 3W und 6V von kranken Hirnen erdacht und Gesetz wurden.

Aber die 1000 Jahre sind schon lange vorbei, und der mündige Bürger ist, ebenso in der Praxis, ein durchaus gesellschaftlich geschätztes Subjekt.


...und wenn man es übertreibt wie ich, wird man eben bestraft, die Geschichte: ich wurde, eine Warnjacke tragend und technisch hochwertig StVO-beleuchtet, Sonntag morgens um 3Uhr - menschen- und verkehrsfreie Verkehrsflächen - von einem Streifenpäärchen mit dem Wort "Dunkelrrroooooot" begrüßt. Ich war so gut sichtbar, daß die Beiden im Rückspiegel ihrer Streifendose, aus mindestens 300m Entfernung, meinen qualifizierten Rotlichtverstoß beobachten konnten. ...Du Depp...

6 Volt und 0,5 Kilo Wurst ...egal

Seither fahre ich tags wie nachts gänzlich ohne aktive Beleuchtung, nachts in der Regel mit Warnweste im Sommer, und Warnjacke im Winter, und achte drauf, daß meine Pedalreflektoren sauber sind.

Aus meiner eigenen Autofahrersicht bin ich über jeden Radfahrer begeistert, der eine Warnweste trägt. Radfahrer mit Warnweste sind unübersehbar. Aus meiner Radfahrersicht genügt mir auch bei anderen Radlern die Warnweste, damit ist der Crash mit mir ausgeschlossen.

Und wenn ich eine "echte" Nachtfahrt mache steige ich eben auf mein Bumm-beleuchtetes Rad, obwohl die einzig sinnvolle Scheinwerfereinstellung brutal blendet.

Grüße


PS
- Helm 50€
- StVO-Licht 100€
- Reflektoren 40€
- Wartung/Verschleiß 50€ jährlich
oder
- Warnweste 5€
- Wartung/Verschleiß 5€ jährlich

meine Wahl ist klar


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 13 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de