Moin,
am Fahrradlicht kann man schon immer ganz gut erkennen, was Politik taugt. Im Ergebniss fahren in meinem Landstrich die Hälfte der Radfahrer gänzlich unbeleuchtet, schwarzbraun gekleidet und gleichzeitig in der Regel als Geisterfahrer auf "Radwegen", womit dann auch die Tauglichkeit der Verkehrspolitik beschrieben wäre.
Ich versuche mal technisch und pragmatisch zu bleiben. Das elektrische Fahrradlicht begann mit 6V 3Watt, die Lichtausbeute wurde nicht festgelegt, bis auf das Gefasel von einem Lichtstrahl, der in 10m Entfernung die Fahrbahn treffen sollte. Das Prüfzeichen ~~K... wird offenbar ohne Prüfung, sprich gegen Bezahlung vergeben. Es gibt für den Fahrradkäufer kein Merkmal zur Beurteilung beim Kauf, man merkt es bei der ersten Nachtfahrt durch den unbeleuchteten Park, was gesetzliche Regelungen wert sind. Einen Scheinwerfer am Rad zu haben, der das rechtzeitige Erkennen von Schlaglöchern oder Ästen ermöglicht bleibt Zufall, selten zwar, aber es gab schon immer Scheinwerfer, die tatsächlich einen Schein warfen. auch vor 1070 Jahren.
In der Regel ist es aber Positionslicht, sichtbar für den geometrisch normgerechten Gegenverkehr, und sichtbar für den geometrisch normgerechten Überholverkehr, und für sonst niemanden, nichtmal für den Radfahrer selbst. Hauptsache 3 Watt Wärme in Scheinwerfer und Rücklicht verbrannt, und weitere 15 Watt an der Reifenflanke und im Generator.
Und heute? Jede poplige LED-Taschenlampe mit 0,5 Watt elektrischer Leistung wirft mehr Lichtschein als jemals das ~~K... - Geraffel. Jedes rote LED-Schächtelchen macht zuverlässiger und heller Rücklicht, als jemals das ~~K... - Geraffel. Aber der Gesetzgeber schreibt 3 Watt vor, heutzutage erzeugt in einer schweren Nabendose.
Allein schon die Spannung von 6V wieder im Gesetz festzuschreiben ist Schwachsinn und zeigt endgültig die völlige Entkopplung des Gesetzgebers von Tatsachen. Die Spannung sagt garnichts, NULLKOMMANULL, über die Lichtmenge. Was überhaupt hat die gesetzgebende Politik mit Details in technischen Regelwerken zu tun?
Im Ergebniss werden die Mehrzahl der Fahrräder mit einem immer brutal schweren Nabendynano ausgeliefert, der 3Watt und 6V liefert. Davon nutzt der Scheinwerfer 300mW (0,3W) bei 3V für die weiße Led, das Rücklicht 50mW (0,05W) bei 2V für die rote LED. Elektrisch betrachtet ist das eine völlige Fehlanpassung. In der technischen Praxis werden 2,65 Watt der mühsam getretenen Nutzleistung an Begrenzerdioden Vorwiderständen und Längsreglern als Wärme "abgefackelt", die 3 Watt müssen ja irgendwo hin. Daß der Radfahrer immer noch etwa 12W Bruttoleistung, 3W+Verlust, für die StVO treten muß ist ein Skandal, den ich fassungslos zur Kentniss nehme, wie auch das tagsüber nutzlose halbe* Kilo Lichtanlage.
*mit der 6 Volt-Vorschrift sorgen sie vor allem dafür, daß es beim halben Kilo bleibt - 8 Mignons (AA) nebst mechanischer Unterbringung.
Dafür gibts bestenfalls ein Lichtpünktchen mit 10 Lumen in der Mitte, drumrum ist Nacht; und ein Rücklicht, das nur vom präzise definierten "Hinten" sichtbar ist. Wie damals im 1000jährigen Reich, als die 3W und 6V von kranken Hirnen erdacht und Gesetz wurden.
Aber die 1000 Jahre sind schon lange vorbei, und der mündige Bürger ist, ebenso in der Praxis, ein durchaus gesellschaftlich geschätztes Subjekt.
...und wenn man es übertreibt wie ich, wird man eben bestraft, die Geschichte: ich wurde, eine Warnjacke tragend und technisch hochwertig StVO-beleuchtet, Sonntag morgens um 3Uhr - menschen- und verkehrsfreie Verkehrsflächen - von einem Streifenpäärchen mit dem Wort "Dunkelrrroooooot" begrüßt. Ich war so gut sichtbar, daß die Beiden im Rückspiegel ihrer Streifendose, aus mindestens 300m Entfernung, meinen qualifizierten Rotlichtverstoß beobachten konnten. ...Du Depp...
6 Volt und 0,5 Kilo Wurst ...egal
Seither fahre ich tags wie nachts gänzlich ohne aktive Beleuchtung, nachts in der Regel mit Warnweste im Sommer, und Warnjacke im Winter, und achte drauf, daß meine Pedalreflektoren sauber sind.
Aus meiner eigenen Autofahrersicht bin ich über jeden Radfahrer begeistert, der eine Warnweste trägt. Radfahrer mit Warnweste sind unübersehbar. Aus meiner Radfahrersicht genügt mir auch bei anderen Radlern die Warnweste, damit ist der Crash mit mir ausgeschlossen.
Und wenn ich eine "echte" Nachtfahrt mache steige ich eben auf mein Bumm-beleuchtetes Rad, obwohl die einzig sinnvolle Scheinwerfereinstellung brutal blendet.
Grüße
PS
- Helm 50€
- StVO-Licht 100€
- Reflektoren 40€
- Wartung/Verschleiß 50€ jährlich
oder
- Warnweste 5€
- Wartung/Verschleiß 5€ jährlich
meine Wahl ist klar