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BeitragVerfasst: Sa 20. Okt 2007, 21:48 
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Servus Leute,
Ich bin gerade dabei mir ne einfache Buchhaltung einzurichten. Ja ich weis ich bin früh dran! :-D
Nur bisher habe ich noch eine Unklarheit: Mit welchen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum muss ich mein etwa 1000 € teures Kurierbike richtig abschreiben. Im Internet habe ich dafür leider keine Infos gefunden. Deswegen Frage ich jetzt mal die Gemeinde, wie Ihr das anstellt!

Grüße,
Tobias


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BeitragVerfasst: Sa 20. Okt 2007, 22:09 
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Ich bin zwar kein Fahrradkurier im eigentlichen Sinne, hatte aber mal Betriebsfahrräder in der Buchhaltung drin. Lineare Abschreibung auf 5 Jahre hatte ich seinerzeit gewählt, das wurde auch anstandslos akzeptiert. Eine offizielle Regelung, über welchen Zeitraum man ein Fahrrad abzuschreiben hat, ist mir nicht bekannt. Damit würde ich es an Deiner Stelle vom Einzelfall abhängig machen. Für ein täglich gefahrenes Kurierrad wäre wahrscheinlich der mindestmögliche Abschreibungszeitraum von 3 Jahren sinnvoll.

Wenn dann über die Zeit irgendwas ausfällt und ausgetauscht werden muß gehen die Ersatzteile (z. B. neuer Lenker) aufs Reparaturkonto. Und für Verschleißteile habe ich ein separates Konto für Betriebskosten Fahrräder eingerichtet wo dann z. B. Bremsbeläge etc. draufgebucht wurden.


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BeitragVerfasst: Sa 20. Okt 2007, 23:59 
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Danke, ich denke ich werde dann drei Jahre wählen oder ich frag vorher lieber nochmal beim Amt nach!

Grüße,
Tobias


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BeitragVerfasst: So 21. Okt 2007, 01:12 
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Eine Sache die vielleicht noch interessant sein könnte:

Da Du ja vermutlich nicht nur beruflich Fahrrad fährst sondern auch privat solltest Du gegenüber dem Finanzamt auf jeden Fall eine wasserdichte Lösung haben, wie Du Deine private Fahrradnutzung handhabst. Entweder Du hast mehrere Fahrräder und eines davon ist halt privat. Oder Du buchst für eines der Betriebsfahrräder einen geldwerten Vorteil ein der so bemessen ist, daß Deine Privatnutzung des Betriebsfahrrades halt damit abgegolten ist. Eine Quotelung kann z. B. über die gefahrene Kilometerleistung erfolgen.

Meine Erfahrung mit dem Finanzamt ist, daß wenn man von sich aus derartige Dinge berücksichtigt die Streßquote erheblich sinkt.

Und noch was:

Ich würde bei der Wahl des Abschreibungszeitraumes auch überlegen, ob Du in den nächsten Jahren vermutlich eher mehr oder eher wenig verdienen wirst. Bei erwartetem höherem Verdienst ruhig die Abschreibung etwas in die Länge ziehen. Wenn's dennoch kaputtgeht kannst Du es ja immer noch totalabschreiben.

Und als allerletztes noch ein Stichwort:

Wenn Du für ein vergangenes Jahr Steuerlast vermindern mußt und in einem Folgejahr (z. B. diesem) größere Neuanschaffungen getätigt hast -> Ansparabschreibung. Bei nicht gar zu üppigem Einkommen ist es in diesem Lande eigentlich nicht nötig, Einkommensteuer zu zahlen.


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BeitragVerfasst: So 21. Okt 2007, 12:13 
Hallo Tobi,

ich bin leider auch kein Steuerberater, von daher keine Gewähr auf meine Angaben.

Ich hab mein Rad auf 7 Jahre abgesetzt, weil das Finanzamt für Motorräder, Motorroller, Fahrräder u.Ä. eine Nutzungsdauer von 7 Jahren festschreibt.
Die 7 Jahre sind zwar recht unrealistisch für ein Kurierbike, aber wenn es kaputt geht und man ein Neues kauft, dann gelten die natürlich wieder von vorne.
Außerdem müßte es schon durchgehen, wenn man mehrere Räder vertretet - eins für Winter, eins für Sommer, usw. Bei mir hat bis jetzt auf jeden Fall noch keiner was beanstandet zu meinen 2 Rädern.

Während des Jahres hab ich Detail-Steuerwissen eigentlich so gut wie nicht präsent.
Ich muß mich auch jedes Jahr hinsetzen und die ganze Sache konzentriert erledigen und mich darauf vorbereiten.

Gute Dienste erweist mir dazu immer ein Steuerbuch von Haufe.
Hab das in der neuesten Version verlinkt:

<iframe src="http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=markuskriegsh-21&o=3&p=8&l=as1&asins=344807473X&fc1=000000&IS2=1&lt1=_blank&lc1=0000FF&bc1=FFFFFF&bg1=FFFFFF&f=ifr" style="width:120px;height:240px;" scrolling="no" marginwidth="0" marginheight="0" frameborder="0"></iframe>

Kauf Dir das am besten, dann hast Du die aktuellen Zahlen.
Da drin sind auch die Abschreibungsmethoden - degressiv / linear und alles was damit zusammenhängt sehr gut erklärt.

Wie das dann im Detail als Resultat aussieht, stelle ich evtl. mal für hier und für das Wiki zusammen.
Aber nimm es mir nicht übel bitte, zu Steuersachen kann ich mich während des Jahres kaum aufraffen. Das ist ein Thema, mit dem ich das restliche Jahr über möglichst wenig Arbeit haben will.

Vielleicht hat auch wer anders Lust, mir zuvorzukommen mit einer kleinen Anleitung.
Hab zur Zeit recht viel zu tun.

MfG. Markus


Zuletzt geändert von kokosadun am Mo 21. Jul 2008, 20:08, insgesamt 3-mal geändert.

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BeitragVerfasst: So 28. Okt 2007, 06:54 
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hatte mir vor kurzem auch ein neues bike gekauft. ich hab mit dem händler so vereinbart das er mir die rechnung ausstellt wo nur einzelteile aufgeführt sind.bike 700 € mit rabatt. rechnung einzelteile ist bei 350 € ausgestellt. das kommende jahr 08 stellt mir der händler dann wieder ne rechnung aus über die letzten 350 € und so macht mir das finanzamt keine probleme.


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BeitragVerfasst: So 28. Okt 2007, 14:55 
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Ein Fahrrad wird normaler Weise über 7 Jahre abgeschrieben, mein Steuerberater hat mir aber gesagt, dass bei Fahrradkurieren, die ja so zwischen 15 und 20 Tausend Kilometer im Jahr mit dem Rad unterwgs sind, eine Abschreibung über 3 Jahre möglich ist und dies vom FA akzeptiert wird. So auch bei mir! NAchfragen beim Amt ist natürlich genauso gut.

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BeitragVerfasst: Fr 9. Nov 2007, 23:26 
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Ich bin bei einem Kurierdienst angestellt. Kann ich da auch mein Bike absetzen oder muss man selbstständig sein oder Gewerbe angemeldet haben?
Besagtes Rad wird ausschließlich zum Kurierfahren benutzt, da ich noch diverse andere Räder habe.


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BeitragVerfasst: Mo 21. Jul 2008, 19:59 
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worin liegen denn die genauen vorzüge bzw nachteile beim abschreiben eines rads über 3 oder 7 jahre? in beiden fällen wird einem doch gleichermaßen ermöglicht die mwst nicht zahlen zu müssen, oder? warum dann diese langen zeiträume?


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BeitragVerfasst: Mo 21. Jul 2008, 20:07 
Konstrukt hat geschrieben:
worin liegen denn die genauen vorzüge bzw nachteile beim abschreiben eines rads über 3 oder 7 jahre? in beiden fällen wird einem doch gleichermaßen ermöglicht die mwst nicht zahlen zu müssen, oder? warum dann diese langen zeiträume?


Hallo!

Es geht nicht um die Mehrwertsteuer, sondern um die Einkommensteuer die man mit Hilfe der Abschreibung senken, bzw. ganz auf Null bringen kann. Die Mehrwertsteuer kann man immer gleich sofort absetzen.

Kauf Dir bitte das Buch, da steht das alles genau beschrieben drin.

Gruß

Markus


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BeitragVerfasst: Mi 31. Mär 2010, 11:24 
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Hallo, ich muss mich jetzt auch mal zu Wort melden.
Seit März 2009 fahre ich nun nebenbei auch als Kurier (habe noch eine Hauptberufliche Anstellung). Habe ein Gerwebe Angemeldet und mache von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.
Im Sommer habe ich mit ein neues Bike gekauft, mit dem ich nun die Kuriereinkünfte aus 2009 in der Steuererklärung etwas nach unter drücken möchte. Das mit der Abschreibung habe ich verstanden. (Die Abschreibung beginnt schon im Anschaffungsjahr?) Wo ich noch nicht ganz durchblicke: Wird denn trotzdem noch der gesamte Anschaffungspreis der Einnahmenseite gegenübergestellt, also abgezogen?


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BeitragVerfasst: Mi 31. Mär 2010, 12:07 
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Hansdampf hat geschrieben:
Das mit der Abschreibung habe ich verstanden. (Die Abschreibung beginnt schon im Anschaffungsjahr?) Wo ich noch nicht ganz durchblicke: Wird denn trotzdem noch der gesamte Anschaffungspreis der Einnahmenseite gegenübergestellt, also abgezogen?


Scheinbar nicht, denn die Abschreibung ist die Geltendmachung der gesamten Kosten für das Rad über den Abschreibungszeitraum beispielsweise 3 Jahre.

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 Betreff des Beitrags: Re:
BeitragVerfasst: Mi 31. Mär 2010, 12:15 
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Konstrukt hat geschrieben:
worin liegen denn die genauen vorzüge bzw nachteile beim abschreiben eines rads über 3 oder 7 jahre? in beiden fällen wird einem doch gleichermaßen ermöglicht die mwst nicht zahlen zu müssen, oder? warum dann diese langen zeiträume?

Die Abschreibung hat mit der Mehrwertsteuer nix zu tun. Die Vorsteuer kannst du dir sofort vom Finanzamt wiederholen. Der Netto-Kaufpreis des Rades wird nicht sofort als Kosten verbucht sondern erst einmal in das Betriebsvermögen hinein. Und dann wird nach und nach (je nach dem wie lange der ABschreibungszeitraum) der entsprechende BEtrag pro JAhr vom Betreibsvermögen herunter und in die Kosten hineingebucht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Re:
BeitragVerfasst: Mi 31. Mär 2010, 12:53 
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BeitragVerfasst: Mi 31. Mär 2010, 12:57 
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