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BeitragVerfasst: Sa 19. Sep 2009, 12:06 
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Registriert: Di 31. Okt 2006, 20:26
Beiträge: 2827
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ich hab ja schon mein gewerbe als fahrradkurier seit 2006.vor 2 monaten hab ich ja das gewerbe auf nebenjob basis beim ordnungsamt umgemeldet.das hat die BGF mitbekommen,das ich ein gewerbe habe als fahrradkurier,und gleichzeitig wurden rechnungen von 2006,07,08,09 mit rangehangen.vor rund 1 monat hab ich einen brief von denen bekommen und darin war ja auch die klausel das wenn man in der woche unter 15 std fährt das man davon befreit ist.das hab ich ja angereuzt und auch schriftlich dahin geschrieben.jetzt kamen ja die rechnungen von den vergangenen jahren.warum die bgf die ganzen jahre nicht geantwortet hat weiss ich nicht.ich fahre ja jetzt aktuell für anwälte briefe aus und ich will montag da mal nachfragen,wie ich handeln soll.gerichtskostenbeihilfe kann ich wohl auch beantragen falls es dazu kommt.

wie würdet ihr denn handeln oder habt ihr auch schon mal sowas erlebt ?


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BeitragVerfasst: Sa 19. Sep 2009, 18:16 
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Registriert: Fr 30. Jan 2009, 16:51
Beiträge: 11635
Wohnort: L.E.
puh das wird wohl echt schwer diesen halsabschneidern zu entkommen...auf jedenfall widerspruch einlegen..sollen dir doch erstmal nachweisen das du mehr als 15h fährst...aber dieser verein ist wie die gez...die haben einen langen atem und du hast nicht mal was davon, weil wenn du was hast, dann ist es garantiert nicht berufsbedingt...

viel glück maik

_________________
"Kilometerklopper unter den Radfahrern" (by Mistfink)


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BeitragVerfasst: So 20. Sep 2009, 04:15 
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Registriert: So 18. Mär 2012, 23:48
Beiträge: 2685
Wohnort: Hannover
SXHC hat geschrieben:
...diesen halsabschneidern zu entkommen...
Zum wiederholten mal - das ist die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitsunfälle! Die Krankenversicherung kommt dafür nicht auf. Außerdem gibt es keine Zuzahlungen und zusätzlich Verdienstausfall ab dem 1. Tag.


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