Folgende Regelungen sollten beachtet werden:

- Kindergeld gibts bis zu einem
Einkommen von 7680 Euro plus Werbungskosten (Hier zählt das Gewerbe, Nebenjob und evtl. Bafög dazu! (Bafög bei schülerbafög zu 100%, bei Studierendenbafög nur 50%))
- Wer mehr als 400€ monatlich verdient
(Einkommen) muss sich in den meisten Fällen selbst Krankenversichern, was auch nochmal extra Kostet, wenn man nicht einen Job mit Krankenversicherung hat...
- Wer mehr als 5200 Euro im Jahr verdient
(Einkünfte) muss Einkommenssteuer zaheln. Bis 7200€ lässt sich diese aber als Schüler/Student wieder vom Finanzamt "zurückfordern"
Vorteil des eigenen Gewerbes ist allerdings, dass du dir von deinem Geld alles für den Job benötigte kaufen kannst und dieses abstezen kannst. Wenn du also all dein Geld (auch aus dem Nebenjob) für bspw. das Fahrrad ausgibst, so macht dein Unternehmen miese und das wird von deinen Gesamt
einkünften abgezogen! So lässt sich auch bei höherem Verdienst zumindest der letzte Punkt umgehen.
Aber nix abschreiben was man nicht für den Job benutzen kann, das gibt Ärger mim Finanzamt!
Hier ist das auch nochmal erklärt