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| Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere http://www.fahrradkurier-forum.net/viewtopic.php?f=5&t=5466 |
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| Autor: | sandman [ So 10. Mai 2009, 10:38 ] |
| Betreff des Beitrags: | Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
Darf man sowas mit anbieten? Ein Kind aus dem Kindergarten abholen, weil das Auto kaputt ist. Oder den Hund zum Tierarzt bringen. |
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| Autor: | Ziggenfred [ So 10. Mai 2009, 12:51 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
Kind aus Kindergarten holen lassen? Mit Fahrrad? Von einer fremden Person? Ich würds nie tun. Beim einem Fahrrad als schwächeres Verkehrsmitglied würde ich das nur mir oder meiner freundin anvertrauen. Hab aber noch keins. Bei Menschen- und Tiertransport brauchst du glaub ich eine spezielle Genehmigung. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. |
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| Autor: | Ziggenfred [ So 10. Mai 2009, 12:52 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
Ach in dem anderen Thread lese ich, dass du auch mit Auto unterwegs sein wirst? |
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| Autor: | MAD [ So 10. Mai 2009, 18:33 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
Die Betreuenden des Kindergartens würden davon abgesehen niemals einer fremden Person ein Kind mitgeben.. |
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| Autor: | sandman [ Mo 11. Mai 2009, 11:02 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
Nein mit nem Auto werde ich nicht fahren. Hab ja nichtmal nen Führerschein Fremde Kinder kann man mit nem Schreiben der Eltern ohne weiteres aus dem Kindergarten abholen. Die ersten 1-3 Male rufen die dann noch die Eltern an aber dann ist es kein Problem mehr. Habe oft genug Nachbars Kinder zu Fuß abgeholt. Ich frage mich nur, wenn man das gewerblich macht, ob man da sowas wie nen Personenbeförderungsschein braucht. Theoretisch ja nicht, weil es weniger als 9 Passagiere sind. Tiere gelten ja gesetzlich eh als Ware. |
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| Autor: | Der Eulach [ Mo 11. Mai 2009, 11:38 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
Ist bestimmt 'ne Drecksarbeit, die kleinen Kinder wieder von der Strasse abzukratzen. Es grüsst geschwärzt Der Eulach. |
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| Autor: | Ziggenfred [ Mo 11. Mai 2009, 12:47 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
Beim Tiertransport müssen aber gewisse Auflagen erfüllt werden. Ob man diese mit dem Fahhrad erfüllen kann? ...Ich glaube kaum. Ist ja gewerblich. Ich hab mal gegoogled. Zu Personenbeförderung sagt Wikipedia Zitat: Ein Personenbeförderungsschein (oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) für Mietwagen (PBefG), Taxi, PKW im Linienverkehr, PKW im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr oder Personenbeförderung im Rahmen des Zivildienstes wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte. (Hervorhebungen durch mich)
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| Autor: | Ziggenfred [ Mo 11. Mai 2009, 12:49 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
Weiter bei Wikipedia: Zitat: Kosten [Bearbeiten]
* Bearbeitungsgebühr: ca. 55,00 € (abhängig vom Wohnsitz) * Arbeitsmedizinisches und Augenärztliches Gutachten gemäß Fahrerlaubnisverordnung: ca. 150,00 € * Die Kosten für das Führungszeugnis sind im Normalfall in der Bearbeitungsgebühr mit enthalten. Die Unterlagen müssen im Allgemeinen nicht vom Anwärter beschafft werden. * Führungszeugnis: 13,00 € * Der Auszug aus dem Verkehrszentralregister ist kostenlos |
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| Autor: | sandman [ Di 12. Mai 2009, 21:32 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
Ich hab mit einem befreundeten Anwalt mal darüber geredet. Er meint es wäre eine bekannte Grauzone. Es gibt kein direktes Gesetz für Personen- und Tiertransporte per Fahrrad. Von daher ist kein Extra Führerschein erforderlich. Wenn das stimmt wärs nicht schlecht. |
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| Autor: | Der Eulach [ Mi 13. Mai 2009, 04:49 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
Der Eulach hat geschrieben: Ist bestimmt 'ne Drecksarbeit, die kleinen Kinder wieder von der Strasse abzukratzen.
Es grüsst geschwärzt Der Eulach. |
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| Autor: | Ziggenfred [ Mi 13. Mai 2009, 07:30 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
sandman hat geschrieben: Ich hab mit einem befreundeten Anwalt mal darüber geredet. Er meint es wäre eine bekannte Grauzone. Es gibt kein direktes Gesetz für Personen- und Tiertransporte per Fahrrad. Von daher ist kein Extra Führerschein erforderlich. Wenn das stimmt wärs nicht schlecht. Wie machen das denn ein Rikschaservice? |
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| Autor: | MAD [ Mi 13. Mai 2009, 09:07 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
die müssen entweder einen hitl.. äh.. führerschein haben, oder eine kurze schulung mitmachen, die dann auch bescheint wird.. |
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| Autor: | kiwi_kirsch [ Mi 13. Mai 2009, 19:28 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
Zigge hat geschrieben: Bei einem Fahrrad als schwächeres Verkehrsmitglied würde ich das nur mir oder meiner freundin anvertrauen. Hab aber noch keins. kein fahrrad?! RAUS!!!
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| Autor: | Ziggenfred [ Mi 13. Mai 2009, 19:35 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
kiwi_kirsch hat geschrieben: Zigge hat geschrieben: Bei einem Fahrrad als schwächeres Verkehrsmitglied würde ich das nur mir oder meiner freundin anvertrauen. Hab aber noch keins. kein fahrrad?! RAUS!!! ![]() Na ich fahr seit 5 Jahren ohne Fahrrad Kurier. |
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| Autor: | SXHC [ Mi 13. Mai 2009, 20:21 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
dann solltest du aber auch im -Ohne-Fahrrad-kurier-forum- angemeldet sein... |
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| Autor: | sandman [ Do 14. Mai 2009, 07:01 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
Personenbeförderung in Fahrradanhängern nach § 21 StVO Anhänger dürfen nach § 32a StVZO nicht hinter Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung eingesetzt werden; Fahrräder gelten als Fahrzeuge, nicht als Kraftfahrzeuge, und fallen deshalb nicht unter dieses Verbot. Für Kindermitnahme ist § 21 Abs. 3 StVO maßgeblich. Es dürfen auf Fahrrädern Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16-Jährigen befördert werden; es gibt keine Beschränkung der Kinderzahl. Für die Beförderung von Kindern unter drei Jahren sind Sicherheitsgurte erforderlich (§ 21 Abs. 1b Satz 1 StVO: "In Fahrzeugen ..."). Helme sind nicht vorgeschrieben (§ 21a Abs. 2 StVO) und wegen Rückenlehne oder Kopfstütze nicht ohne gebeugten Hals zu tragen. Die übrigen Auflagen des §21 StVO zu Sitzen und Speichenabdeckung werden durch handelsübliche Kinderanhänger erfüllt. [Bearbeiten] Abmessungen nach § 32 StVZO Maße von Fahrzeugen sind in § 32 StVZO festgelegt. Für Fahrräder und ihre Anhänger werden keine expliziten Angaben gemacht, so dass die Maße für Fahrradanhänger jenen für Kraftfahrzeuge, Krafträder und ihren Anhängern entsprechen: * Breite max. 1,0 m wie bei Krafträdern nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 StVZO * Höhe max. 4,0 m wie bei Kfz und ihren Anhängern nach § 32 Abs. 2 Satz 1 StVZO * Länge max. 12,0 m wie bei Kfz und ihren Anhängern nach § 32 Abs. 3 Nr.1 StVZO Das sind die Gesetze dazu. Allerdings finde ich die Anhängergröße ein wenig übertrieben. @Eulach...ich nehm auch nen Extra großen Spachtel mit Tiere dürfen ohne besondere Auflagen transportiert werden. Da gibts mal garkeine Regelung, ausser Gewichtsbeschränkung je nach Anhängertyp. |
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| Autor: | Der Eulach [ Do 14. Mai 2009, 07:25 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
Ich find's einfach nur verantwortungslos, kann dir aber egal sein. |
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| Autor: | sandman [ Do 14. Mai 2009, 07:46 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
Ich habe selber 3 Kinder. Von daher weiß ich wie vorsichtig man da sein sollte. Langsam fahren und noch genauer auf alles achten ist das wichtigste. Verantwortungslos wäre es in einem "normalen" Anhänger. Wenn ich das machen sollte, dann nur in einem Hänger, in den ich auch meine Mädels reinsetzen würde. Also nen spezieller Kinderanhänger mit Gurte Dach EU Zulassung etc. |
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| Autor: | Der Eulach [ Do 14. Mai 2009, 07:53 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
Natürlich sind die Anforderungen an den Fahrer höher, nur würde ich selbst niemals fremde Kinder durch die Gegend fahren und damit mein Geld verdienen wollen. Für mich hat das einfach etwas amoralisches; sollte dann doch etwas passieren, hat man nicht nur sich selbst, sondern noch Unschuldige dazu gefährdet. Vielleicht liegt's auch daran, dass ich erst 19 bin, vielleicht habe ich auch einfach eine andere Einstellung zu Kinder und deren Leben als Du. Solange Du mit dir selbst im Reinen bist, ist ja alles prima. Und nein, verflucht, ich bin nicht am überreagieren! *lol* Es grüsst freundlich Der Eulach. |
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| Autor: | sandman [ Do 14. Mai 2009, 08:04 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Fahrradanhänger für Kinder bzw Tiere |
So gesehen gebe ich dir auch vollkommen recht. Es sind nicht meine Kinder. Aber mal von der anderen Seite betrachtet: Wenn ich ein Kind holen soll, dann nur weil sonst niemand das tun kann. Und ein Kind von 5 Jahren kann man nicht einfach zufuß losschicken. Da ist die wahrscheinlichkeit das etwas passiert wesentlich höher. |
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