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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 01:47 
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Sache sieht so aus: möchte gerne bei Singlespeedshop.de wat leckeres bestellen, was mir zu doof ist, hier inner Schweiz zu besorgen. Nun isses so, dass ich ja 19% MwSt. an den deutschen Staat bezahle, und irgendwie müsst' ich die ja wieder zurückkriegen, nicht? Wie passiert das nun? Muss ich dann mit Paket und Rechnung zum Zoll fahren und mein Geld verlangen, oder wird das irgendwie automatisch abgezogen? Als Versandart kann ich nämlich das da auswählen:
"Vorkasse IBAN/BIC (25.00 EUR - DPD Paketdienst, inkl. Zollanmeldung)"
Heisst "Zollanmeldung", dass ich die 19% MwSt. zurückerstattet kriege? Oder wie oder was? Weil da würd' ich mir 20 Euro sparen, die ich mir doch gerne sparen würd'...


Es grüsst dankend
Der Eulach.


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 08:10 
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theoretisch berechnet dir der verkäufer die 19% nicht
weil er sie nämlich nicht selber berechnen muß
bzw nicht an das fa abführen muß
das hat in diesem fall aber nichts damit zu tun
das du im ausland
sondern ausserhalb der eu wohnst
praktisch solltest du ihn aber vorher darauf hinweisen

zollanmeldung heißt das er die ware beim zoll anmeldet
sprich denen sagt was drin ist und wieviel wert das hat
und da bin ich bir nicht sicher
den zoll auch übernimmt
einfuhr in die schweiz ist bis 6o,- schweizerfranken frei
darüber mußt du zoll zahlen

es kann aber auch sein das er den zoll und mwst verrechnet
und evtl fährst du damit schlechter
weil evtl der zoll geringer ist als die mwst

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"Mist"
Bernd das Brot


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 08:23 
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Der Zoll ist, einfach ausgedrückt, der Ersatz für die MwSt.


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 10:01 
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Wenn ich das mal richtig verstehe: MwSt. zahl' ich nicht, wenn ich dem Herrn von singlespeedshop begreiflich mache, dass ich ja in der Schweiz wohne und er somit nichts dem *Hauseigenen* Finanzamt schuldig ist. Würde das ganze am Zoll angemeldet, hätte ich einen entsprechenden Ersatz zu bezahlen (was aber dank der schweizer 7.6% MwSt. wohl noch immer günstiger käme).
Bestelle ich das einfach normal ohne Zollanmeldung, bekomme ich Ware im Wert von soundsovielen Euro zugeschickt, ohne die MwSt. bezahlen zu müssen. Richtig?


Es dankt
Der Eulach.


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 10:16 
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Richtig.


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 10:18 
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theoretisch darf er dir keine mwst berechnen.
rechtlich gesehen sind die 19% eine steuer
vom käufer an das finanzamt
die der verkäufer nur verwaltet.
wenn der kaüfer nicht zahlen muß
hat der verkäufer kein recht das geld einzuziehen.
wenn der kaufpreis unter den 6o,- chf liegt
zahlst du keinen einfuhrzoll,
der muß nicht deckungsgleich
mit schweizer mwst sein.
erkundige dich mal beim schweizer zoll
(würde mich auch interessieren)
in deutschland guckt der zoll sich mitunter
die päckchen an, ob die noch verzollt werden müssen
dann muß man hier zum nächsten zollamt.
das würde bei dir entfallen
wenn der verkäufer, die zollformalitäten erledigt

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"Mist"
Bernd das Brot


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 10:31 
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Zitat:
Not Found
The requested URL /fachkontakt/index.html was not found on this server.

Ich marschier einfach mal bei der Rennleitung vorbei. Die werden mir da bestimmt auch helfen können. Oder warte eben, bis ich die entsprechenden Informationen bekommen habe bzw. mir nehmen kann.
Da ich allerdings Waren im Wert von etwas über 100 Euro kaufen mag, müsste ich die ja verzollen. Eine schwierige Mär' ist das! Der sicherste Weg wäre wohl eine Lieferung inkl. Zollanmeldung. Dann bezahle ich keine deutsche Mehrwertsteuer; die Einfuhrkosten werden bestimmt unter den 19% sein, die ich in Deutschland bezahlen müsste... Fragt sich nur, ob sich das dann mit dem um 13€ teureren Versand deckt.


Es grüsst rechnerisch
Der Eulach.


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 10:35 
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bestell doch zwei lieferungen unter 60€


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 10:41 
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6o chf
nicht
6o euro

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Bernd das Brot


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 10:47 
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bestell doch zwei lieferungen unter 60 chf


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 10:50 
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Das wären dann drei bis vier Lieferungen unter 35 Euro. Ich glaube, da würde ich mir mit den Versandkosten nur ins eigene Fleisch schneiden. Aber danke für den Tipp - für "grenzwertige" Fälle bestimmt anwendbar!


Es grüsst beschäftigt
Der Eulach.


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 10:53 
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in deutschland zählt das porto
mit zu dem preis
da haste dann bei 17,- euro porto
nur noch 18,- für die ware

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Bernd das Brot


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 10:55 
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hallo,

kann mal erzählen wie es ist, wenn man sich aus USA was schicken lässt:

Bestellwert: 600€
Porto: 100€
Zoll: 3,85%
MwSt: 19%

Lieferung wird vom Zoll überprüft und dann nach dem Internationalen Zollcode bewertet. Denn Zoll zahlt man auf den Warenwert. Wenn die Portokosten extra vermerkt sind dann sind diese zollfrei. Anschließend wird auf die Gesamte Summe Warenwert+Zoll+Porto noch die MwSt. erhoben. Hier 19%, bei dir die sieben...Auch hier gilt...wenn Porto extra vermerkt, dann MwSt. frei...

musste schon gut überlegen ob das in der Schweiz nicht billiger ist...bzw. können die Schweizer Zollbestimmungen auch Abweichen...

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"Kilometerklopper unter den Radfahrern" (by Mistfink)


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 10:56 
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was mische ich mich hier überhaupt ein, obwohl ich von nix ne ahnung hab..

es grüßt beleidigt

der mad


Gruß von Paule..


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 11:43 
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Daneben muss noch der Zollwert der Ware, d.h. die Bemessungsgrundlage für den Zollbetrag ermittelt werden. Dies ist im Fall von Auktionen der Betrag, für den Sie die Ware dann letztendlich ersteigert haben, gegebenenfalls zuzüglich der Versandkosten (z.B. Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten).

zoll.de

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"Mist"
Bernd das Brot


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 11:50 
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sooo hab die Info vom Zoll noch mal rausgesucht:

"Sehr geehrter Herr XXX,

Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten. Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die
Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden. Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer des
„Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird. Sie können die Einordnung in den Zolltarif und
Ermittlung des Zollsatzes unter www.zoll.de in der rechten Spalte unter "Zoll interaktiv - EZT-Online" selbstständig
durchführen/nachvollziehen.

Das Werkzeugset wird m.E. der Codenummer: 8206 0000 00 0 zugeordent.

Daraus ergibt sich bei der Einfuhr aus einem Drittland (hier: USA) ein Zollsatz von 3,7 %. Die Einfuhrumsatzsteuer
beträgt 19 %.

Die Einfuhrabgaben berechnen sich für jede einzelne Ware wie folgt:

A) Abgabenbetrag Zoll

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro
+ (insbesondere Porto**/Versicherung)
= Zollwert
* Zollsatz = Abgabenbetrag Zoll

B) Abgabenbetrag EUSt

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro
+ Abgabenbetrag Zoll aus A)
= Einfuhrumsatzsteuerwert
* Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer

**Portokosten werden bei nichtkommerziellen Einfuhrerwägungen (d.h. Ware ist für Ihren persönlichen Gebrauch) nur
hinzugerechnet, wenn diese in der Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt die vom Versender ausgefüllte
Zollinhaltserklärung, die der Sendung beizufügen ist. Diese Regelung gilt allerdings nur für Waren, die im Postverkehr
(also durch die Deutsche Post AG) befördert werden. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten immer
hinzugerechnet - unabhängig davon, ob diese angemeldet wurden oder ob es sich um nichtkommerzielle Einfuhrerwägungen
handelt. Die Beförderungskosten werden bei der Berechnung der Einfuhrabgaben den Waren anteilig hinzugerechnet.

(Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die
Rubrik Umrechnungskurse wählen)

Ergänzend ist nachfolgend das Abfertigungsverfahren im Postversand dargestellt:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender
abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt
werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen
beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.

Die Postsendungen werden dann in eine der bundesweit vier sog. Internationalen Auswechslungsstellen der Deutschen Post
AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle
erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der enthaltenen Waren keinen Verboten und
Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle Zollförmlichkeiten für den Empfänger. Nach
Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus.
Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der
Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.

Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
wegen fehlender Rechnung) wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet. Die
Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der „Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit
Drittlandsware“ von der Weiterleitung an das Zollamt und fordert ihn mit der „Mitteilung über die Zollbehandlung einer
Postsendung“ auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen (z.B. Rechnung)
nachzureichen.

Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen
Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der
Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste in Vertretung für Sie abgefertigt. Sollten sich
bei der Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der
Kurier- bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw.
Nachweise zur Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in
Vorkasse und verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf
aufmerksam machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über
die Höhe der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.

Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung erhebt, bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden
Unternehmen zu erfragen.



Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Schiebold

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de"

stand: 24.02.09

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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 12:06 
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und du meinst wenn du etwas kaufst
ist das nicht kommerziell?

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Bernd das Brot


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 12:08 
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das meint wenn du wiederverkäufer bist...

Zitat:
**Portokosten werden bei nichtkommerziellen Einfuhrerwägungen (d.h. Ware ist für Ihren persönlichen Gebrauch)

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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 12:17 
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Wohnort: herr kirsch hatte da mal ne freundin!
Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten immer
hinzugerechnet - unabhängig davon, ob diese angemeldet wurden oder ob es sich um nichtkommerzielle Einfuhrerwägungen
handelt.

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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 12:19 
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ja und? was willsten damit sagen? das heißt ja nur das du eine versendung mit uspostal oder d.gl. verlangst...

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bei einem händler der
einen vertrag mit eim kurier hat
verlangst du
das er nicht die sendung von ups oä abholen läßt
sondern
zur post latscht sich mit denen auseinandersetzt
nach tarifen wühlen, versandzettel ausfüllen
und dort mehrkosten auf sich nimmt
die er natürlich nicht an dich weitergibt

ich glaub dir das sogar

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"Mist"
Bernd das Brot


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 12:33 
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mehrkosten? dafür ist das porto da...

und der kunde ist könig...wenn er den kaufvertrag nicht mit meinen wünschen umsetzen will, such ich jemand anderes...

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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 14:08 
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genau könig


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BeitragVerfasst: Fr 8. Mai 2009, 17:28 
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So, vielen Dank für die rege Beteiligung. Habe jetzt doch den ein oder anderen Cent gespart. Für die gemopste Argumentation Fedecks will ich mich in aller Form entschuldigen, aber ich hoffe doch einmal, dass er mir das nicht allzu lange nachsieht.

Hier noch die eMails, ist also alles i.O.:
Zitat:
Ciao SSPS-Team,

ich habe in den erweiterten Nachrichten angemerkt, dass die MwSt. nicht angerechnet werden solle, wegen Zoll und so.
Schliesslich schulde ich als in der Schweiz wohnhafter Schweizer dem deutschen Staat keine MwSt., weshalb ihr als
"Mittelsmänner" zwischen Käufer (ich) und Finanzamt auch wenig Bock auf MwSt. haben dürftet.
Hätte gerne noch das "go" von eurer Seite, um eventuelle Missverständnisse und fehlüberweisungen zu vermeiden.


Danke und 'n angenehmes Wochenende wünsch' ich euch,
xxx

Zitat:
Hi xxx,

ja geht in Ordnung so, MwSt. kann natürlich abgezogen werden.

Wie du schon sagst wäre der Gesamtpreis dann xxx.xx Euro

Die Teile sind alle vorrätig und gehen dann nach Zahlungseingang raus.

Danke und Grüße,

xxx



Es grüsst Hände reibend
Der Eulach.


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