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BeitragVerfasst: Mo 28. Jan 2008, 14:16 
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wusstet ihr denn das seit Apri 2007 ne krankenversicherungs pflicht besteht?
ich wusste es nicht also heißts nachzahlen. um anderen ein kostenberg zu sparen hier der link dazu.


http://www.versicherung-in.de/uwe/pflic ... 0070603-2/

lg

ude


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BeitragVerfasst: Mo 28. Jan 2008, 14:19 
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hopala war ich zu schnell. wurde ja schon diskutiert habe ich gerade gemerkt.
naja markus kannst löschen oder lassen sorry:)

lg


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BeitragVerfasst: Di 29. Jan 2008, 00:00 
Kein Problem, vielleicht erfährt es so noch Mancher, der die Änderung davor übersehen hat.


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BeitragVerfasst: Fr 28. Mär 2008, 21:16 
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mahlzeit

also jetzt bin ich wieder völlig durcheinander - in dem link von ude heissts:
"Vorteil an der Sache ist, dass die Gesellschaft die Krankenversicherung nicht mehr kündigen kann, wird der Beitrag nicht bezahlt"

im kurierhandbuch steht allerdings:
"Es gibt jedoch keinen Zwang, sich zu versichern. Wer sich weiterhin nicht versichern will, tut das eben nicht"

was stimmt denn nun?
(bezieht sich vllt erstes auf die pkv und zweites auf die gkv und es besteht gar kein widerspruch; oder begreif ichs einfach nicht?! <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/102.gif"> :oops: )

mein fall: momentan alg2-empfänger, also gkv-pflicht, evtl ab mai selbststständig, mit dem gedanken, die beiträge als dann freiwillig versicherter nicht zu zahlen und somit rauszufallen (ich denke, für seine gesundheit ist jeder selbst verantwortlich - bei unfällen ist das natürlich was anderes)

weiss vllt jemand, ob das so, wie ichs mir vorstelle, möglich ist?

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bei gutem wetter kann doch jeder fahrn


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BeitragVerfasst: Fr 28. Mär 2008, 23:15 
weiß jetzt net genau wie dus meinst willst einfach net zahlen oder so was in Richtung selber kündigen.
Is halt so das du ab April versichert sein musst.
Bist du es net is, wenn ich richtig informiert bin, die gesetzliche KK für dich verantwortlich bei der du zuletzt gemeldetst bzw. versichert warst.


D.h. die stellen dann für dich den Versicherungsschutz. Und die werden sich das Geld schon versuchen wiederzuholen.

Hier sollte eigl alles erklärt sein

Wie gesacht mussst n Versicherung haben, ob du willst oder net und ans geld kommen die irgendwie. Auch rückwirkend, wobei das glaub nach 2 jahren verjährt is.


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BeitragVerfasst: Sa 29. Mär 2008, 16:19 
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danke erstmal für die antwort

den thread hatte ich auch schon durch und war danach der ansicht, dass ich, wenn ich meine beiträge einfach nicht zahle, automatisch rausfliege (aber ich glaube, dass war früher mal so und geht heute wohl nicht mehr einfach so..)

oder, dass ich die gkv, bei der ich ja bei gewerbeanmeldung automatisch weiterversichert wäre, nur halt "freiwillig", kündige, ohne mich bei einer anderen gkv oder pkv neu anzumelden (kann man eine kk überhaupt kündigen, ohne denen vorlegen zu müssen, wo man dann (privat) weiterversichert ist oder kommt dann jetzt mit dem neuen gesetz jemand, der mich in irgendeine kk zwingt?)

sorry, das ist ganz schön wirr, glaube ich

vllt kann ich es so ganz konkret formulieren:
ich bin zur zeit als alg2-empfänger (hartz4) logischerweise pflichtversichert
gibt es irgendeine möglichkeit, dann als gewerbetreibender aus der krankenversicherung grundsätzlich "auszusteigen" oder komme ich da einfach nicht drumrum?

danke schonmal für weitere antworten

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BeitragVerfasst: Sa 29. Mär 2008, 18:47 
jo ich denk mal schon das du denen einfach sagen kannst hey ich kündige.
Nur wenn du dich dann irgendwann wieder versicherst dürfen die von dir rückwirkend die Beiträge einfordern für die Monate wo du net versicherst warst, so ca 150€ im monat. Is n komisches Gesetz.

Kannst es ja mal probieren und uns dann mitteilen wies is. Nur kann da dann später n dicker Pferdefuß kommen.


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BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 21:32 
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Beiträge: 9
Hi,

wenn du selbständig bist, also ein eigenständiges Gewerbe hast, bist du nicht mehr sozialversicherungspflichtig.

Selbständigkeit heißt aber tatsächlich eigenes Unternehmen, also mehrere Kunden (Kurierdienste oder "richtige" eigene Kunden), Gewinnerzielungsabsicht, Dauerhaftigkeit etc.

Du musst aber die Versicherung KÜNDIGEN, ansonsten gerätst du nur mit deinen Beiträgen in Verzug und diese werden später nachgefordert... viel Spaß...

Davon abgesehen halte ich es für ziemlich bescheuert, als Fahrradkurier nicht krankenversichert zu sein. Du kannst aber eben in die Privatversicherung wechseln.

Gruß

Mokantin


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 Betreff des Beitrags: Beitragssatz der BKK
BeitragVerfasst: Fr 10. Okt 2008, 09:23 
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Registriert: Mo 4. Aug 2008, 12:20
Beiträge: 20
Hallo zusammen.

Bis April war ich Student, seitdem laufen nur noch die Prüfungen. Hab mich für diese Prüfungszeit jedoch nicht mehr immatrikuliert und musste somit natürlich den höheren Beitragssatz für die gesetzliche KV zahlen. Das sind ca.130€. Bis zum 30.09. lief ich noch im Examensstatus, also hab ich knapp 100€ im Monat gezahlt (als Student noch 55€).
Jetzt stand vor einigen Wochen eine Neuberechnung meines Beitragssatzes an, da der Examensstatus wegfiel. Also Fragebogen ausgefüllt, Verdienste eingetragen. Seit 24.08. hab ich für den Fahrradkurier ein Gewerbe im Nebenerwerb angemeldet. Steuerrechtlich ist das bei mir wie eine geringfügige Beschäftigung, ich bin also weit unter jeder Freibetragsgrenze.
Die Neuberechnung der BKK flatterte gestern ins Haus.
Im Rahmen der Selbständigkeit unterstellt mir die KK ein Mindesteinkommen von 1.863,75€ und berechnet meinen Beitragssatz auf 320,56€ monatlich!
Jetzt ist guter Rat nicht mehr das einzige, das teuer ist!
Kennt ihr so einen Fall und habt evtl. Ratschläge für mich?
Oder klärt sich das vielleicht als Irrtum auf, so dass beispielsweise nicht erkannt wurde, dass ich die Tätigkeit als "Nebenerwerb" mit der Kleinunternehmer-Regelung ausübe?

Für ein paar beruhigende Antworten wär ich dankbar!

Daniel


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 Betreff des Beitrags: Re: Beitragssatz der BKK
BeitragVerfasst: Fr 10. Okt 2008, 09:31 
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Registriert: Mi 17. Mai 2006, 15:11
Beiträge: 12018
Dogett hat geschrieben:
den höheren Beitragssatz für die gesetzliche KV zahlen. Das sind ca.130€.
das ist erhöht? höher als was denn? höher als gar nicht versichert, oder? haha

nee alo im ernst, meine techniker hatte mir nach ablauf meiner ich-ag auch plötzlich nen brief geschrieben von 188€ auf 282€ pro monat. während der ich-ag sei's ein sondertarif gewesen. blabla. ich schnell ne priavte gesucht und gefunden für 165€ plus selbstbehalt. finde ich, als es schon zu sät war, heraus, daß ich mit einriechen meines letzten steuerbescheides einfach ansagen kann, daß ich drunter liege und ruckzuck war ich im letzten monat meiner kündigungsfrist vor der neuen privaten wieder bei 188. frag mal genauer nach bei denen. freiwillig versichert selbstständig und greingverdiener und so. steuerbesheid vom letzten jahr hast ehoffentlich noch rumfliegen?


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BeitragVerfasst: Fr 10. Okt 2008, 09:38 
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Registriert: Mo 4. Aug 2008, 12:20
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Ja, die 130€ sind der höhere Beitrag im Vergleich zu den 55€ die ich als Student noch bezahlt habe. Habe diese 130€ als regulären Satz für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung verstanden, also nach Wegfallen des Studentenstatus.

Meine Sachbearbeiterin ist heute "außer Haus", natürlich, ist ja auch schon wieder Freitag....


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BeitragVerfasst: Mi 12. Nov 2008, 19:44 
Im folgenden Artikel kann man sich informieren über den neuen Gesundheitsfond ab 2009:

--> Krankenversicherung für Selbständige - Was ändert sich 2009?

( Hab beim Lesen dabei gerade an flotte_biene denken müssen, die letztens zu dem Thema was fragte :zwinkern )


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi 12. Nov 2008, 23:58 
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Registriert: Mi 20. Feb 2008, 20:37
Beiträge: 5902
Wohnort: hämbüääch!
ohja, danke! flotte biene hat gerade aufgehorcht und wird nun diesen artikel durcharbeiten und für sich auswerten, denn sie hat heute den einen von ihren 2 jobs gekündigt, der ihr die kv bezahlte. hehe...GEWAGTE BIENE GEWINNT!


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