Aktuelle Zeit: Sa 5. Jul 2025, 16:59

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 50 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Sa 15. Dez 2007, 03:10 
Gut informiert radelt sichs besser.

Im Januar 2008 erscheint ein sehr umfangreiches Buch über die Rechte von Radfahrern in der 2. Auflage.
Der Verfasser ist Rechtsanwalt und gilt seit Jahren als Kenner der Materie.
Es kostet 25 Euro inclusive Mehrwertsteuer, Versand und Verpackungskosten.

Das Werk scheint sehr empfehlenswert zu sein gerade für unsere Zwecke als Berufsradler.
Ich habe es mir gleich bestellt.

Auf der Produktseite des Verlages finden sich pdf-Dateien mit Einleitung, Inhaltsverzeichnis und Sachverzeichnis zum Ansehen.
Dort kann das 240 Seiten - Teil auch gleich direkt bestellt werden.

:arrow: http://www.rhombos.de/shop/a/show/article/?389 Hier klicken zur Buchseite vom Rhombos-Verlag
:arrow: http://www.recht-für-radfahrer.de Hier klicken zur Homepage recht-für-radfahrer.de der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dietmar Kettler. [Edit Delle] URL kopieren und in die Adressleiste einfügen. Funktioniert wegen dem Umlaut nicht als direkter Link. [/Edit]


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa 15. Dez 2007, 03:43 
Offline

Registriert: Fr 12. Jan 2007, 01:19
Beiträge: 2727
Na dann wollen wir mal hoffen daß es jetzt auch wirklich verfügbar sein wird. Dietmar hat schon "ewig" angekündigt daß es "bald" fertig sein soll...


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa 15. Dez 2007, 04:03 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 3. Feb 2006, 08:33
Beiträge: 927
Wohnort: Cassel
na das foto verspricht ja schon jede menge...

_________________
Wenn du denkst es passt nicht mehr, kommt von irgendwo ne Lücke her!!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 31. Dez 2007, 01:07 
Ich hab das Buch schon daheim.

Pflichtlektüre!

@dan: Kennst Du den Autor persönlich?

@Maze: Finde ich auch :smt005


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 31. Dez 2007, 01:31 
Offline

Registriert: Fr 12. Okt 2007, 22:39
Beiträge: 102
"Pflichtlektüre!"

Warum?


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 31. Dez 2007, 01:32 
Offline

Registriert: Fr 12. Jan 2007, 01:19
Beiträge: 2727
Kokosadun hat geschrieben:
@dan: Kennst Du den Autor persönlich?


Nein, nur aus Dialogen übers Netz.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Mo 19. Jan 2009, 14:53 
Wer den Autor kennenlernen möchte, sollte sich überlegen, ob er nicht Zuschauer bei meiner Gerichtsverhandlung am Dienstag, dem 3. Februar 2009, ab 13:30 Uhr im Saal 2 des Landgerichts Darmstadt (Mathildenplatz 15) sein will. Ich lasse mich nämlich von Dietmar Kettler vertreten.

Weitere Infos unter: http://verein-gegen-radwege.de


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Mo 19. Jan 2009, 20:17 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 11. Jul 2007, 14:29
Beiträge: 707
Wohnort: wilder Süden
Kommen denn vielleicht mehr als 15 Radfahrer? Vielleicht sogar denselben Weg entlang? ;)

_________________
Feel the Fluo! /// Winter ist crushed ice in der Trinkflasche. /// Fahrrad --> Fahrbahn!
radkurier-karlsruhe.de


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Mo 19. Jan 2009, 20:27 
Das hoffe ich. Am Abend gibt es beim Velodrom in Darmstadt Bikepolo. Wenn ich genügend viel und genügend enthusiastische Rückmeldung bekomme, melde ich eine Demo an, damit das Gericht mal sieht, was Behinderung des Verkehrs bedeutet.


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Mo 19. Jan 2009, 21:41 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 11. Jul 2007, 14:29
Beiträge: 707
Wohnort: wilder Süden
Ob das mit der Verkehrsbehinderungsvorführung so sinnvoll ist? Schonmal deinen Anwalt dazu gefragt was der davon hält?
Willste dem Gericht (falls die überhaupt zugucken) nicht lieber zeigen, wie problemlos, zügig und sicher eine Schar Radfahrer im Straßenverkehr vorankommt? ;)

_________________
Feel the Fluo! /// Winter ist crushed ice in der Trinkflasche. /// Fahrrad --> Fahrbahn!
radkurier-karlsruhe.de


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Mo 19. Jan 2009, 22:01 
Mein Anwalt sagt, ich bin ein freier Mann -- noch. Ich bezeichne den Zeugen, alle Beteiligten der Staatsanwaltschaft und den Richter Schmidt als kriminelles Pack. Dem nächsten Richter gebe ich die Gelegenheit, nicht an mir zum Verbrecher zu werden. Ein Critical Mass Ride läuft in Darmstadt nicht ohne Hupkonzert durch Autofahrer ab. Eine Einsicht ist also nicht zu erwarten. Außerdem wäre eine Critical Mass mit konkretem Anliegen (Flyer verteilen, Sprechchöre) keine Critical Mass. Der Anspruch einer Critical Mass, etwas völlig Normales zu sein, sollte nicht durch falsche Benennung verwässert werden.

Ich bin nicht der Meinung, dass man sich für alles eine Genehmigung einholen sollte. Doch für eine Demo vor dem Gerichtstermin fände ich es passend, wenn es erstens eindeutig legal wäre und zweitens die Polizei die Fahrbahnen sperrt. Dies würde die Lächerlichkeit der Anklage gegen mich unterstreichen.


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Do 5. Feb 2009, 15:41 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 15. Jan 2008, 22:36
Beiträge: 575
Wohnort: Darmstadt
Wie is das denn jetzt ausgegangen, konnte leider kurzfristig nicht kommen :(


Ich hab eben auch ne Klageschrift im Briefkasten gehabt...

Die Spinnen doch alle :vogel:


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Do 5. Feb 2009, 16:33 
Ich habe den Prozess übrigens in der Hauptsache gewonnen. Ob ich Revision beantrage, überlege ich mir noch. Außerdem ist Freyberg spätestens seit seiner Aussage vor dem Landgericht Darmstadt ein geständiger Verbrecher. Er hat im Verfahren gegen mich als Zeuge ausgesagt, dass er dicht hinter mir fuhr, mehrfach hupte und Gas gab, obwohl er nicht überholen konnte. Ganz offensichtlich haben sich Mehrere der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) strafbar gemacht.

Siehe: http://verein-gegen-radwege.de/2009/02/ ... noetigung/


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Do 5. Feb 2009, 19:55 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 27. Nov 2007, 17:58
Beiträge: 3374
Wohnort: herr kirsch hatte da mal ne freundin!
MMS hat geschrieben:
Er hat im Verfahren gegen mich als Zeuge ausgesagt, dass er dicht hinter mir fuhr, mehrfach hupte und Gas gab, obwohl er nicht überholen konnte.


dir erstmal herzlichen glückwunsch.

nun treibt mich aber doch die frage um
warum gibt der das zu.
gibts da ne erklärung für?

_________________
"Mist"
Bernd das Brot


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Do 5. Feb 2009, 20:27 
Na, er hat doch "das Recht auf seiner Seite", schließlich fuhr ich als Radfahrer nicht im Ghetto.


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Do 5. Feb 2009, 20:44 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 11. Jul 2007, 14:29
Beiträge: 707
Wohnort: wilder Süden
N borniertes Arschloch eben :roll:
Wurde er dafür auch kräftig abgewatscht oder wurde das so vom Gericht als übliches Verhalten im Straßenverkehr betrachtet?

_________________
Feel the Fluo! /// Winter ist crushed ice in der Trinkflasche. /// Fahrrad --> Fahrbahn!
radkurier-karlsruhe.de


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Do 5. Feb 2009, 20:54 
Wie ich auf der VGR-Website dokumentiert habe, wurde Freyberg nicht angeklagt. Es sei nicht mit seiner Verurteilung zu rechnen, weil Aussage gegen Aussage steht. Bislang wurde nur ich angeklagt und zweimal nicht rechtskräftig verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und die Richter glauben, Radfahrer müssten auf Radwegen fahren. Obwohl mein Anwalt sie über den Regelungsgehalt von § 2 StVO belehrte, haben sie es anscheinend immer noch nicht begriffen. Die Staatsanwältin beantragte wieder, dass ich wegen Nötigung verurteilt werde. Die konnte noch nicht mal ihren Vorwurf korrekt formulieren, ich hätte gegen eine Radwegebenutzungspflicht verstoßen -- nicht, dass dies irgendetwas mit den Straftaten zu tun hätte.


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Fr 6. Mär 2009, 15:38 
Offline

Registriert: Di 25. Mär 2008, 12:34
Beiträge: 84
Wohnort: Bölin
Alter da ist mir auch was komisches passiert letzte Woche. Bin in Berlin über die Königsallee aus Zehlendorf von ner Freundin gekommen, um halb2 in der Nacht! Wers kennt...da kommt man ausm Grunewald ne Steigung runtergeschossen und versucht halt soviel Schwung wie möglich mit zunehmen die nächste Steigung rauf. Da ist dann rechts die türkische Botschaft oder das Wohnhaus vom Botschafter whatever...auf jeden Fall ist da immer ein Bulle vor der Tür und sie haben auch nen Streifenwagen da stehen. Na auf jeden Fall mitten in der Nacht, mit meinen nicht Stvo LED Lampen und dem Fixie plus Kopfhörer auf schiess ich da vorbei. Blaulicht und das Auto fährt mir hinterher...ohman was ne Scheisse, kann doch nicht war sein. Dann halten sie mich auf und interessieren sich einen Scheiss für fehlende Bremsen, Reflektoren oder sonstwas sondern belehren mich dass ich nicht so schnell auf der Strasse fahren soll. Von wegen Radfahrern angemessene Geschwindigkeit und Gefahr in der Nacht?!? Plus eben die Pflicht den Radweg zu benutzen.
Sach ma wollten die mich nur verarschen weil ihnen langweilig war oder was? Des mit der angemessenen Geschwindigkeit hab ich ja noch nie gehört. Gibts das wirklich?

PS: Der "Radweg" ist so ein furchtbares gepflastertes Ding. Wenns überhaupt einer ist. Und sind das vor den Botschaften überhaupt Bullen in dem Sinn oder Bundesgrenzschutz oder sowas?


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Fr 6. Mär 2009, 15:46 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 17. Mai 2006, 15:11
Beiträge: 12018
angemessene geschwindigkeit ist der letzte gesetzliche müll.

ich hab mal zwei verschiedenen bullen in verschiedenen stadtteilen/revieren die frage gestellt, welches tempolimit auf radwegen gölte. sie haben verwirrt gekuckt, überlegt, und meinten beide dann "50". ist ja geschlossene ortschaft und fahrverkehr.

ich bin dafür extra auf ne wache, weil ichs wissen wollte, nachdem ein rechtsabbieger mich zuerst fast umgebracht und danach angeschrieen hatte, daß ich gefälligst ja auch viel zu schnell fuhr, ich solle mich mal nicht so aufregen und so. das war damals die erste autotür, die ich zwecks erfarungsaustausch geöffnet hab. mit schlackernden knien, weil ich echt nur knapp dem auto entkommen war.

[grammatikedit]


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Fr 6. Mär 2009, 15:54 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 11. Jul 2007, 14:29
Beiträge: 707
Wohnort: wilder Süden
Naja... in Wohngebieten manchmal nur 30km/h.
Allerdings dürfen Polizisten in DE die Geschwindigkeit nicht schätzen wie in AT, also brauchen sie einen handfesten Beweis für deine nicht angemessene Geschwindigkeit (Blitzerfoto, Radarpistole, Bordvideomitschnitt), sonst könnte ja jeder daherkommen ;-)

_________________
Feel the Fluo! /// Winter ist crushed ice in der Trinkflasche. /// Fahrrad --> Fahrbahn!
radkurier-karlsruhe.de


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Fr 6. Mär 2009, 20:39 
Offline

Registriert: Di 25. Mär 2008, 12:34
Beiträge: 84
Wohnort: Bölin
ahjo es hiess bloss "Nochmal Glück gehabt Freundchen!"
@kiwi
Seit ich des mit der Tür gelesen habe, versuchs ich die Idee stets parat zu halten. Dies einfach soo toll! Heute aber nach nem netten Taxi so verdattert gewesen, dass ichs vergessen hab :roll:


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 09:06 
Offline

Registriert: So 29. Jan 2006, 09:23
Beiträge: 58
Wohnort: Frankfurt am Main
Funky, der Typ scheint ja echt was drauf zu haben, der Anwalt mein ich jetzt.
Hab mir das Buch auch mal bestellt. Kann ja nie schaden.

leuchte hat geschrieben:
mit meinen nicht Stvo LED Lampen

Dazu hab ich mal gehört, dass solche Lampen für Sportgeräte unter zwölf Kilo zulässig sein sollen. Ich nehm jetzt mal an, dass wenn du dein FIxie nicht vergoldet hast, es weniger als zwölf Kilo auf die Waage bringt. Müsste aber ja auch in dem Buch drin stehen.

Gruß


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 09:39 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 4. Nov 2005, 10:07
Beiträge: 3399
Wohnort: München
...die allgemeine Geschwindigkeitsregelung von 50km in geschlossenen Ortschaften gilt nur für motorisierten Verkehr, nicht für Radfahrer.
Anders sieht es aus, wenn ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild da ist (teilweise auch mit 50), das gilt für alle Verkehrsteilnehmer.

Der Vorwurf der angepassten Geschwindigkeit kommt leicht auf, da an jeder Kreuzung mit Hindernissen gerechnet werden muss.
Auf dem Radweg wird von den Gerichten durchschnittlich eine Geschwindigkeit von 25km/h angenommen, so dass jede Geschwindigkeit darüber als unangepasst interpretiert wird und man somit bei Gefährdung anderer aus diesem Grunde herausgezogen werden kann. Ebenso wird einem eine erhöhte Mitschuld zur Last gelegt bei Unfällen - analog zu Autofahrern, die auf der Autobahn schneller als die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130km/h fahren, damit machen sie sich nicht strafbar, erhöhen aber ihre Haftung...

Hinsichtlich der Lampen liegt die Grenze bei Rennrädern bei 11kilo, ab denen man eine dynamobetrieben fest montierte Leuchtanlage mitzuführen hat. Unter 11kilo kann die Leuchtanlage abnehmbar udn batteriebetrieben sein (muss aber der STVZO entsprechen, also keine Mini-LED...- nur prüft das fast nie jemand...)

_________________
...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 09:44 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 30. Jan 2009, 16:51
Beiträge: 11635
Wohnort: L.E.
Paul hat geschrieben:
leuchte hat geschrieben:
mit meinen nicht Stvo LED Lampen

Dazu hab ich mal gehört, dass solche Lampen für Sportgeräte unter zwölf Kilo zulässig sein sollen. Ich nehm jetzt mal an, dass wenn du dein FIxie nicht vergoldet hast, es weniger als zwölf Kilo auf die Waage bringt. Müsste aber ja auch in dem Buch drin stehen.

Gruß


das gilt für batteriebetriebenes Licht. Dieses muss aber eine Zulassung für den Straßenverkehr haben. Zu erkennen ist das an einer Wellenlinie ~~ und einer Nummer dahinter, welche meist auf dem Lampenglass zu finden ist. Die "knogs" sind gegenwärtig noch Illegal... :roll:

_________________
"Kilometerklopper unter den Radfahrern" (by Mistfink)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: RECHT FÜR RADFAHRER
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 11:51 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 27. Nov 2007, 17:58
Beiträge: 3374
Wohnort: herr kirsch hatte da mal ne freundin!
und das zauberwort ist "rennrad"
nicht "Sportgeräte"

:motz:

_________________
"Mist"
Bernd das Brot


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 50 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de