Nun ... wirklich neu ist daran nichts.
Nur wenn ich hier lese...Zitat: "Die Staatsanwaltschaft habe nach dpa bisher nocht nicht endgültig entscheiden können, ob sie nun überhaupt Anklage erheben will." ... da geht mir die Hutschnur! Was gibts da zu überlegen!!! Wegen jedem Einspruch gegen ne Verkehrsordnungswidrigkeit wird mittlerweile seitens der Staatsanwaltschaft das Verfahren vorm zuständigen Amtsgericht eröffnet...und hier ÜBERLEGT ein Staatsanwalt? Es gibt nur EINE Entscheidung! Das ist der absolute Hohn! Und wenn die personifizierte Kennzeichnung nicht bald kommt, dann wirds ganz finster. Meiner Erfahrung nach tummeln sich im grünen Wald immer mehr giftige Pilze.
In diesem Zusammenhang mal ein heutiges Urteil vom
EuGH.