Ich hab mal das geschwafle von der Rennleitung im obigen Beitrag "analysiert".
Speziell den Part mit dem genehmigungspflichtigen Verbänden.
Tatsächlich ist im
"Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI)" für das Fahren in einem "nicht genehmigten geschlossenen Verband" mit 25 € Ordnungsgeld angeführt.
Diese Verordnung des BT-KAT-OWI beruft sich auf § 29 Abs. 2 der STVO, der da lautet:
Code:
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
Jetzt muss nur noch jemand entscheiden ob eine Horde Radfahrer dei Straße "mehr als verkehrsüblich in Anspruch" nimmt.
Wenn nicht, dann ist der Verband auch nicht genehmigungspflichtig und somit hat der Cop mist erzählt.
Zu seinen Aussagen im Bezug auf das Weiterfahren bei Rot (und anderen Dingen) kann man übrigens auch schön das BT-KAT-OWI zitieren:
Code:
Verbände - § 27 StVO Seite 158/ 0
TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
127000 Sie veranlassten als Verantwortlicher nicht, dass eine Gruppe den ( B - 1 ) 10,00
Gehweg benutzte.
§ 27 Abs. 1, 5, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
127006 Sie unterbrachen einen geschlossenen Verband in der Bewegung. ( B - 1 ) 5,00
§ 27 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
127007 Sie unterbrachen einen geschlossenen Verband in der Bewegung. ( B - 1 ) 20,00
Es kam zum Unfall.
§ 27 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG
127012 Sie sorgten als Verantwortlicher nicht dafür, dass die für geschlosse- ( B - 1 ) 10,00
ne Verbände geltenden Vorschriften befolgt wurden.
§ 27 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
127006 und 7 haben die Cops wohl bei der letzten Critical Mass nicht beachtet.
127012 besagt wohl, dass, wenn man den Anweisungen der Rennleitung gefolgt wäre und den Verband an der roten Ampel unterbrochen hätte man noch 10,00€ zahlen müsste
