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 Betreff des Beitrags: Re: Radwegbenutzung ja oder nein
BeitragVerfasst: Do 21. Mai 2009, 10:32 
LE Qrier hat geschrieben:
§2 StVO: Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn!

Radwege sind außerdem nicht gleich Radwege. Wenn nämlich ein "Radweg" und ein Fußweg nicht baulich getrennt sind (Hecke, Wiese, Mauer, Bordkante), ist zwar das Verkehrszeichen Radfahrer und Fußgänger durch einen senkrechten weißen Strich getrennt richtig, der Radweg ist aber nicht nach den Vorschriften und Normen gebaut, demnach ist der Radweg ein Fußweg. Es nützt auch nichts, wenn beide Wege unterschiedliches Pflaster oder unterschiedlich Farbe haben. Das ist keine bauliche Trennung!
Und du darfst gar nicht darauf fahren.

Es gibt auch die Möglichkeit, den Radweg mittels Markierung vom Gehweg zu trennen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Radwegbenutzung ja oder nein
BeitragVerfasst: Do 21. Mai 2009, 19:26 
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MMS hat geschrieben:
LE Qrier hat geschrieben:
§2 StVO: Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn!

Radwege sind außerdem nicht gleich Radwege. Wenn nämlich ein "Radweg" und ein Fußweg nicht baulich getrennt sind (Hecke, Wiese, Mauer, Bordkante), ist zwar das Verkehrszeichen Radfahrer und Fußgänger durch einen senkrechten weißen Strich getrennt richtig, der Radweg ist aber nicht nach den Vorschriften und Normen gebaut, demnach ist der Radweg ein Fußweg. Es nützt auch nichts, wenn beide Wege unterschiedliches Pflaster oder unterschiedlich Farbe haben. Das ist keine bauliche Trennung!
Und du darfst gar nicht darauf fahren.

Es gibt auch die Möglichkeit, den Radweg mittels Markierung vom Gehweg zu trennen.

Das entspricht aber nicht der EU-Norm, da sind bauliche Trennungen vorgeschrieben! Die Trennung mittels Markierung bezieht sich auf Straße und Radweg (durchgezogene breite weiße Linie und/oder roter "Radfahrbahn").

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 Betreff des Beitrags: Re: Radwegbenutzung ja oder nein
BeitragVerfasst: Do 21. Mai 2009, 19:42 
LE Qrier hat geschrieben:
MMS hat geschrieben:
Es gibt auch die Möglichkeit, den Radweg mittels Markierung vom Gehweg zu trennen.
Das entspricht aber nicht der EU-Norm, da sind bauliche Trennungen vorgeschrieben! Die Trennung mittels Markierung bezieht sich auf Straße und Radweg (durchgezogene breite weiße Linie und/oder roter "Radfahrbahn").
Ich kenne mich nur im deutschen Recht aus.
VwV-StVO zu Zeichen 241, I. hat geschrieben:
Radwege sollen, wenn die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht erforderlich und verhältnismäßig ist, von einem Gehweg baulich oder mit durchgehender weißer Linie abgetrennt und mit Zeichen 241 gekennzeichnet werden. Zur Radwegebenutzungspflicht vgl. zu § 2 Abs. 4 Satz 2; Rn. 9 ff.
http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/

Ein Radweg gehört nie zur Fahrbahn -- auch kein Radfahrstreifen. Seitenstreifen hingegen schon. Die Farbe der Fahrbahn oder der Radwege ist ohne verkehrsrechtliche Bedeutung -- manche Richter sehen das allerdings anders.


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 Betreff des Beitrags: Re: Radwegbenutzung ja oder nein
BeitragVerfasst: Do 21. Mai 2009, 19:48 
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Zitat:
VwV-StVO zu Zeichen 241, I. hat geschrieben:
Radwege sollen, wenn die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht erforderlich und verhältnismäßig ist, von einem Gehweg baulich oder mit durchgehender weißer Linie abgetrennt und mit Zeichen 241 gekennzeichnet werden. Zur Radwegebenutzungspflicht vgl. zu § 2 Abs. 4 Satz 2; Rn. 9 ff.
http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/


Okay, jedoch sind die meisten Wege, wo dieses Verkehrszeichen steht nicht dementsprechend gebaut. Meist ist als Trennung nur eine Reihe Pflastersteine.

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 Betreff des Beitrags: Re: Radwegbenutzung ja oder nein
BeitragVerfasst: Do 21. Mai 2009, 19:54 
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Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO zu Absatz 4 Satz 2 StVO) darf die spezielle Radwegebenutzungspflicht nur aus Verkehrssicherheitsgründen angeordnet werden. Da noch nie nachgewiesen wurde, dass Radwege einen Sicherheitsgewinn bringen, kann es allein aufgrund dieser Argumentation in Deutschland keine einzige legale Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht geben.

Zitat: http://verein-gegen-radwege.de/

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 Betreff des Beitrags: Re: Radwegbenutzung ja oder nein
BeitragVerfasst: Fr 22. Mai 2009, 14:24 
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hab mir vorhin für 4€ mal die stvo gekauft. kleines rotes büchlein. fast nur ein heft. postkartenklein. interessant.

würd mir am liebsten manche paragraphen mehrfach ausdrucken, laminieren und zum autos-selektiv-hinter-die-scheibe-klemmen bei mir führen..

§1 grundregeln ...so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr alls nach den umständen veriedbar, behindert oder belästigt wird.

§6 vorbeifahren sinngemäß: wer an einem hindernis auf seiner seite vorbei will, muß entgegenkommer [jene ohne hindernis auf ihrer seite] erst durchlassen. wie oft drängeln autos sich an lkws, bussen und baustellen vorbei und fahren mir dabei vors rad..

§12 halten und parken ...halten ist unzulässig [...] auf fußgängerüberwegen [...]
wer sein fahrzeug verläßt oder mehr als drei minuten hält, der parkt. das parken ist unzulässig [...] auf gehwegen

§14 sorgfaltspflichten wer ein oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine gefährdung [...] ausgeschlossen ist.

§16 warnzeichen schall- und leuchtzeichen darf nur geben, [...] außerhalb ortschaften oder [...] wer sich oder andere gefährdet sieht.

tolle sachen. das halten und parken wird iorgendwo auch auf radwege erweitert, find ich aber grad nicht wieder.


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 Betreff des Beitrags: Re: Radwegbenutzung ja oder nein
BeitragVerfasst: Sa 23. Mai 2009, 05:22 
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kiwi_kirsch hat geschrieben:
§12 halten und parken ...halten ist unzulässig [...] auf fußgängerüberwegen [...]
wer sein fahrzeug verläßt oder mehr als drei minuten hält, der parkt. das parken ist unzulässig [...] auf gehwegen

§14 sorgfaltspflichten wer ein oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine gefährdung [...] ausgeschlossen ist.

Werde mal Abends in der Dispo nachfragen, ob man sich da finanziell was zusammenlegen könnte.
Hätte wohl auch einen Effekt, weil das dann schön offiziell ausschaut, mit dem § und so.


Es grüsst recht freundlich
Der Eulach.


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 Betreff des Beitrags: Re: Radwegbenutzung ja oder nein
BeitragVerfasst: Sa 23. Mai 2009, 07:11 
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ich setze da mal was in indesign.. bis heute abend :)

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 Betreff des Beitrags: Re: Radwegbenutzung ja oder nein
BeitragVerfasst: Sa 23. Mai 2009, 07:21 
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wie wärs damit? kennt man doch!!

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50 stück / 1 € hier: http://www.fechenbach.de/web/produkte/s ... p=fv&typ=b


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 Betreff des Beitrags: Re: Radwegbenutzung ja oder nein
BeitragVerfasst: Sa 23. Mai 2009, 08:27 
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Tolle Seite MAD. :daumen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Radwegbenutzung ja oder nein
BeitragVerfasst: Sa 23. Mai 2009, 09:12 
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"Dieser Hof ist ein Spielplatz! Sollten Sie hier trotzdem Ihren PKW unbefugt abstellen, erklären Sie sich damit einverstanden,
dass er als Spielzeug benutzt wird." - Der Eigentümer

Köstlich! :aaah:


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