Aloha,
nun bin ich mal gespannt wie ihr das seht. Natürlich weis ich das die Aussagen nicht Rechtskäftig sind.
Es geht um die Förmliche Zustellung auch (PZU) genannt.
Was fällt den alles darunter?
Einschreiben - Einwurf ?
Die netten Herren in Bonn wollen mit mir nicht Reden

aber irgendwann müssen die dat ja mal.
Die PZU ist doch nur für Behörden, Gerichte, Gerischtvollzieher und Schiedsmänner/Frauen gedacht.
Die Frage: muss man für ein Einschreiben - Einwurf den Entgeldantrag stellen oder nicht ? Und ist dieses dann auch Gerichtsverwertbar?
Meine Meinung ist , das man den Antrag dafür nicht stellen muss und die Gerichtsverwertbarkeit gegeben ist. Könnte mich natürlich auch täuschen, oder wie seht ihr das?
Bps. Eine Zeitarbeitfirma möchte Einschreiben - Einwurf an ihre besten Mitarbeiter schicken benötigt man dafür nun diesen Besagten Entgeldantrag oder reicht die Postlizenz gemäß §5 PostG.