Burnie hat geschrieben:
naja, also prinzipiell kann es dem zuständigen Staatsanwalt ziemlich egal sein, ob Dein Fixie StVZO-konform ist oder nicht, bzw. was auch immer Du zu ändern gedenkst, SOLANGE Du es nicht StVZO-inkonform auf öffentlichem Grund fährst....
Insofern würde ich auch mehr das betonen, nach dem Prinzip: "Ich bitte um Aushändigung des beschlagnahmten Arbeitsgerätes um dieses schnellstmöglich in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen, den ich bei Wiedervorführung bei einer Polizeidienststelle nachweise. Bis zur Herstellung des verkehrssicheren Zustandes versichere ich, mit dem beschlagnahmten Fahrrad weder am Strassenverkehr teilzunehmen, noch es auf öffentlichem oder öffentlich zugänglichem Grund in Betrieb zu nehmen...."
...der alte von der verwahrstelle meinte das er die sache zügig behandeln würde,dass er selber "radsportler" sei und ein gewisses verständnis für uns "strassensechtagefahrer" hätte und er so keinen einfluss auf auf die kerndauer hätte!?
...den mittelfingerzeig die rote ampel,die flucht würden aber auf'nem anderen blatt stehen

...der mann war/ist nett,und letztendlich isses'n feedback dass ich gerne erwiedere...
...habe den quatsch so inner eile jeschrieben und mir is' erst später deine "inspiration" eingefallen!...die "kleine" kommt ja bald zurück,un nur dat zählt!...die tage
...M.