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 Betreff des Beitrags: HILFE Unfallversicherung
BeitragVerfasst: Mo 26. Jan 2009, 01:35 
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Registriert: Fr 22. Aug 2008, 23:12
Beiträge: 6
Hallo Leute
ich hab da ein rießen problem was uns echt pleite machen kann :-(
wir haben seit 1.08.2008 einen Fahrradkurier in Celle ich habe iegnetliuch auch an alles gedacht nur nicht an die Unfallversicherung.
Muss ich eine haben als Fahrradkurier`?
Wenn ja kann ich das noch rückwirken anmelden oder muss ich mich nun auf eine KLage gefasst machen.
Ich wollte einen angestellten Bei der Knappschaft abmelden und die Fragen nun nach der Unfallversicherung.
Welche ist zuständieg wo kann ich mich melden ich bekomme meinen Arbeiter nicht aus der Knappschaft raus ohne diese Angaben.
Ich sag mal so ich kann echt froh sein das nie was passiert ist, ich hab das auch nicht extra gemacht es wahr einfach ein denkfehler.
Ich würde sie natürlich rückwirken auch zahlen.

Danke für die Antwort

mfg


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 Betreff des Beitrags: Re: HILFE Unfallversicherung
BeitragVerfasst: Mo 26. Jan 2009, 11:30 
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Registriert: Sa 29. Sep 2007, 21:09
Beiträge: 4610
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soweit ich weiß,mußte eine unfallversicherung haben(die für eine kurierbude auch nicht grad billig ist) !!!
kann mal cheffe fragen....

_________________
Die Ärmel voller Asse und die Welt spielt Schach..


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 Betreff des Beitrags: Re: HILFE Unfallversicherung
BeitragVerfasst: Mo 26. Jan 2009, 11:54 
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Registriert: Fr 22. Aug 2008, 23:12
Beiträge: 6
ja danke es breent ziemlich dolle


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 Betreff des Beitrags: Re: HILFE Unfallversicherung
BeitragVerfasst: Mo 26. Jan 2009, 14:18 
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Registriert: Fr 4. Nov 2005, 10:07
Beiträge: 3399
Wohnort: München
...ich denke mal, Du meinst die Berufsgenossenschaft http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsgenossenschaft

Normalerweise müssen Selbstständige nicht bei der Berufsgenossenschaft versichert sein, sofern für ihre Sparte nicht eine Pflichtmitgliedschaft gilt.

Für Fahrradkuriere gilt seit einiger Zeit die Pflichtmitgliedschaft.

Sofern Ihr Angestellte beschäftigt, besteht die Pflicht der Mitgliedschaft ohnehin.

Mehr findest Du hier viewtopic.php?f=5&t=228

oder hier: http://www.wiki.fahrradkurier-forum.net ... ssenschaft (wobei der Artikel hinsichtlich Pflichtmitgliedschaft auch für selbstständige ohne Mitarbeiter einer Aktualisierung bedarf...)

Am besten schnellstens bei der BG Rat einholen....

_________________
...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


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 Betreff des Beitrags: Re: HILFE Unfallversicherung
BeitragVerfasst: Mo 26. Jan 2009, 19:26 
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Registriert: Mo 19. Jan 2009, 12:37
Beiträge: 15
Hi bei uns im Laden (andere Branche) mussten die Bg-Beiträge rückwirkend gezahlt werden, diese orientieren sich allerdings am Gehalt der Angestellten.


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 Betreff des Beitrags: Re: HILFE Unfallversicherung
BeitragVerfasst: Mo 26. Jan 2009, 20:11 
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Registriert: So 18. Mär 2012, 23:48
Beiträge: 2685
Wohnort: Hannover
Wer (nicht selbständige) Mitarbeiter beschäftig, MUSS diese bei der Berufsgenossenschaft anmelden (wir sind in der BGHW). Die BG meldet sich aber automatisch nach der Gewerbeanmeldung. Der Beitrag richtet sich nach der Gefahrenklasse, Arbeitszeit und Verdienst. Die Beiträge wurden bisher jährlich abgerechnet, seit 2009 erfolgt die Abrechnung allerdings mönatlich zusammen mit den anderen Sozialabgaben.


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 Betreff des Beitrags: Re: HILFE Unfallversicherung
BeitragVerfasst: Mo 26. Jan 2009, 20:55 
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Registriert: Fr 22. Aug 2008, 23:12
Beiträge: 6
Danke Leute ich rufe nun einfach mal ganz doof da an und frag nach der Versicherungsnummer weil wie du schreibst ja die hätten sich ja melden müssen nach Gewerbe anmeldung was aber NICHT passiert ist also hätte ich nun einfach mal gerne meine Versicherungsnummer LACH
Ich meine die rückzahlung kann ja nicht alzu hoch sein hatte leute nur auf Geringfügieg

eine frage habe ich aber noch wo hat die zuständiege BG ihren Sitz

danke in die runde


mfg


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 Betreff des Beitrags: Re: HILFE Unfallversicherung
BeitragVerfasst: Mo 26. Jan 2009, 21:05 
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Registriert: So 18. Mär 2012, 23:48
Beiträge: 2685
Wohnort: Hannover
Du kannst abwarten bis ich morgen in der Fa. nachschaue, oder nach der BGHW googlen.


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 Betreff des Beitrags: Re: HILFE Unfallversicherung
BeitragVerfasst: Mo 26. Jan 2009, 22:55 
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Registriert: Sa 10. Jan 2009, 16:09
Beiträge: 310
Aber wenn die geringfügig beschäftigt waren lief das wohl schon über die Knappschaft, oder?

Machen die nicht alle 400€-Jobs?


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 Betreff des Beitrags: Re: HILFE Unfallversicherung
BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2009, 03:18 
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Registriert: So 18. Mär 2012, 23:48
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Die Knappschaft hat nix mit der Unfallversicherung zu tun. Dafür ist ausschließlich die BG zuständig.


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