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BeitragVerfasst: Do 11. Dez 2008, 00:17 
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Hallo zusammen,

um eine stark befahrene Kreuzung zu umfahren und es ohnehin viel kürzer ist, fahre ich im Kurierdienst mit dem Rad durch eine enge Seitenstraße, die mit Zeichen 250 + "Anlieger frei" ausgeschildert ist.
Diese Straße ist einseitig dicht mit den abgestellten Fahrzeugen der Anlieger belegt.

Naja, pedantisch nach der StVO müsste man das Rad schieben; es sei denn, man wäre Anlieger. Fällt mir aber nicht ein; was spricht denn gegen den umweltfreundlichen, geräuschlosen Radfahrer? Der Autoverkehr soll doch rausgehalten werden ...

Nachdem ich da schon hundertausendmal durchgedüst bin, stand da gesten morgen ein breites Straßenbaufahrzeug in Gegenrichtung. Als ich mich an dem vorbeischlängelte rief ein Arbeiter hinter mir her "Hier ist doch für Radfahrer gesperrt! - Da reagierte ich nicht drauf, bin einfach weiter gefahren. Juckt mich nicht, sowas!

Meiner Meinung nach gehört Zeichen 250 durch 260 ersetzt, das die durchfahrt lediglich für Kraftfahrzeuge verbietet.

Zeichen 250 mit Zusatzschild "Radfahrer frei" ist absoluter Quatsch; dafür gibts Zeichen 260.


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BeitragVerfasst: Do 11. Dez 2008, 00:34 
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Wohnort: herr kirsch hatte da mal ne freundin!
frag doch mal bei dem, in deinem dorf zuständigen, verkehrszuständigen an. ich wär an der reaktion interessiert. ich saß mal innem recht kleinen bau- und verkehrsausschuß und da waren die mitglieder darauf bedacht den verkehr vernünftig über die bühne zu bringen...

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"Mist"
Bernd das Brot


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BeitragVerfasst: Do 11. Dez 2008, 20:17 
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es gibt einen unterschied zwischen 260 und 250 + "radfahrer frei"!!!

Überall wo "Radfahrer frei" steht (bspw. Gehweg oder eben mit 250) hat der Radfahrer besondere sorgfaltspflichten (er muss besondere Rücksicht nehmen).
Dies müsste er bei Zeichen 260 nicht.


Daher wird es wohl kaum abgeschafft


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BeitragVerfasst: Do 11. Dez 2008, 21:22 
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Wohnort: herr kirsch hatte da mal ne freundin!
ist das wirklich ein unterschied
sorgfallspflicht gegen schwächere verkehrsteilnehmer
hat man doch immer (?)

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"Mist"
Bernd das Brot


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BeitragVerfasst: Fr 12. Dez 2008, 01:50 
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jo, aber aufm fusweg musst du auch mit ihnen mitten auf dem weg rechnen. Auf dem Radweg dürften sie (eigentlich) nicht sein.


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BeitragVerfasst: Fr 12. Dez 2008, 02:21 
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Wohnort: herr kirsch hatte da mal ne freundin!
sobald du sie aber siehst
darfst du sie nicht über den haufen fahren (und alles andere)
auch wenn sie auf deinem radweg sind

dürfen autofahrer mit dir übrigens auch nicht machen

stvo §1
...so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet...

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"Mist"
Bernd das Brot


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BeitragVerfasst: Sa 13. Dez 2008, 00:46 
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Registriert: Di 15. Jan 2008, 22:36
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Fedecks hat geschrieben:
sobald du sie aber siehst
darfst du sie nicht über den haufen fahren (und alles andere)
auch wenn sie auf deinem radweg sind



haha, wollte ich damit auch nicht behaupten :)

Aber der Anscheinsbeweis im Falle des "Fahrräder frei" ist, dass der Fahrradfahrer automatisch schuld hat, denn er hätte besser aufpassen müssen (Ähnlich wie in der Fußgängerzone. Der Fußgänger hat hier nun mal Vorrecht und muss besonders gehegt und gepflegt werden...).
Im Falle des Radweges kann man evtl. noch sinnvoll Argumentieren und somit evtl. die Schuld verteilen/abwälzen (Speziell, wenn plötzlich ein Fußgänger einfach drauf hüpft und man nicht mehr bremsen kann).


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