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 Betreff des Beitrags: Schon früh Kurierfahrten machen
BeitragVerfasst: So 22. Okt 2006, 19:06 
Ich fahre wöchentlich ca. 200km mit dem Rad und habe mir aus Spaß ein Rennrad gekauft, zum Trainieren, fahre auch oft damit Touren so dass ich meistens wöchentlich jetzt so auf 250km komme.

Und nun meine Frage: Kann ich mit 14 Jahren schon als Kurier tätig werden? Oder geht das versicherungstechnisch nicht? Natürlich nicht mit Gewerbeschein etc., sondern halt als "Minijob" wie Zeitungen austragen oder so =P

LG


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BeitragVerfasst: So 22. Okt 2006, 20:28 
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vierzehn?!

geil und gestern chattete ich noch mit einem kollegen, den ich -alters 21- schon fast noch für n küken hielt hehe..

ich welcher stadt wohnst du denn=würdest du fahren wollen?


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BeitragVerfasst: So 22. Okt 2006, 20:57 
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*räusper* vorsicht herr kirsch! :smt027 :dickerzwinker


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BeitragVerfasst: So 22. Okt 2006, 21:22 
In Muenster / NRW

LG


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BeitragVerfasst: So 22. Okt 2006, 21:26 
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jungchen, was ist denn schon wieder?










:lol:


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BeitragVerfasst: So 22. Okt 2006, 21:29 
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oh sorry, miraklwip, das jungchen galt dem 21jährigen urline;)

hm münster weiß ich aber leider nicht, hamburg hätt ich schonmal sagen können nichts frei, köln seeehr wenig frei, aber münster weiß ich nicht.. wart n paar tage ab, irgendwnn ist auch mal wieder ein münsteraner on Lein.


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BeitragVerfasst: So 22. Okt 2006, 21:50 
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kiwi_kirsch hat geschrieben:
jungchen, was ist denn schon wieder?

nix! alter sack! <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/040.gif">










:lol:


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BeitragVerfasst: So 22. Okt 2006, 22:14 
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@OhneWipkeinMiraklWip

Herzlich Willkommen hier im Forum!
Soweit mir bekannt ist, darf man das laut Jugendschutzgesetz nicht.
Auch "normales" Arbeiten in den Ferien wie diverse Aushilfsjobs sind erst ab 16 Jahren erlaubt.

Zudem besteht das Problem, dass du meistens selbststaendig sein musst, um als Kurier taetig sein zu koennen, aber dies ist erst ab 18 Jahren moeglich.

@Urline <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/044.gif">


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BeitragVerfasst: So 22. Okt 2006, 22:42 
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moment ich dachte neulich wurde hier irgendwo herausgefunden, mit unterschrift blabla eltern bla erziehungsberechtigt blaaa kann man auch unter 18 ein gewerbe anmelden?


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BeitragVerfasst: So 22. Okt 2006, 22:43 
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@OhneWipkeinMiraklWip

wir sind hier sehr gut organisiert, haben überblick und immer bei der sache.



:hahaha


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BeitragVerfasst: So 22. Okt 2006, 23:31 
Ich dachte nen Gewerbeschein bräuchte ich nur, wenn ich Arbeitgeber bin?
Naja dachte eben sowas geht so ähnlich wie Zeitungen austragen oder so ;)

Kann ja mal bei Kurierdiensten nachfragen, hier in Muenster fallen mir spontan aber nur Briefzustellservices ein...

Hab schon mal bei ner Apotheke Medikamente ausgeliefert, aber die Besitzer der Apotheke waren auch Bekannte...

Hmm schade eigentlich.. hab glaub ich ne ausreichende Orientierung und bin als 14-jähriger vllt flotter unterwegs als nen 45-jähriger :P

LG


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BeitragVerfasst: So 22. Okt 2006, 23:34 
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbs ... G000301308

Zur Weiterbildung ;)

LG


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BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 00:55 
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ganz schön gut informiert für deine 14 jahre :super :super :super


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BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 02:00 
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"und bin als 14-jähriger vllt flotter unterwegs als nen 45-jähriger"

hast du 'ne ahnung...

ich, 52, mach dich platt!

möchtegern!


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BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 02:04 
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sorry, ist mir rausgerutscht und wollte nicht gemein sein, aber denk mal nach und lese hier mal ein wenig im Forum.


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BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 03:20 
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äh ja, gewerbeschein brauchst du, weil du ja als (schein) selbständiger tätig bist. du bist zwar unternehmer, aber abhängig von z.b. einem schichtsystem, geht halt nicht anders.

lohnnebenkosten sonst zu teuer.


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BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 03:23 
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oh, 52? ehrlich? und ich dachte schon, Ritt@r der Kokosnuss und ich seien hier die forumsgreise!

Ritt@r der Kokosnuss, wir sind gerettet! delle ist der alte sack, nicht wir. puuuh..

(delle ich denk wie du austeilst ["möchtegern" :smt018 ;)] schluckst du das problemlos? hehe)

@miraklwip (schöner nick übrigens :lol:) also der link sieht da ja echt besser informiert aus als wir es hier sind in dieser frage! also ich denke, frag dich mal in den läden durch, die gesetze sehn ja doch ganz gut und hilfreich aus. was hier mit gewerbe-anmeldung gemeint ist, ist kurierfahren als vollzeitjob, wie die meisten von uns den hier machen- der in den meisten fällen halt als selbständiger ("gewerbeschein"=behördliche anmeldung selbständiger tätigkeit) ausgeübt wird. angestellte kuriere gibt es- aber seltener, und ich denke, du bist hervorragend für briefzusteller-läden geeignet mit deinem vorhaben! die beschäftigen in der regel ihre fahrer =angestellt, während wir ja unser geld nicht pro stunde von nem arbeitgebenden laden sondern grob gesagt pro ausliefer-km von den kunden bekommen, taxi für sachen vom ding her. unsere kurierläden vermitteln uns nur die touren und werden andersherum von uns dafür bezahlt.

alle klarheiten beseitigt?

;)


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BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 03:24 
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aber trotzdem finde ich es geil, daß du, in deinem alter, dich für diesen geilen job schon interessierst.

liebe grüße.


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BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 04:11 
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@ kiwi: kein problem

aber mal ehrlich: führerschein gibt's erst ab 18 und unser job bringt auch eine verantwortung mit sich, die ich erfahrungsgemäß keinem minderjährigen unbedingt anvertrauen möchte


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BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 04:34 
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verantwortung in hinblick auf transportgut oder verkehrsicherheit?
transportgut ist man doch idR versichert, ich jedenfalls ganz automatisch in der pauschale, und radfaren an sich ist beruflich doch nicht sooo viel anders als privat durch die satdt zu fahren, vor allem, wenns kein kurierjob wie unsrer ist mit foto- und medien- und werbefirmen und so. also ich denke die ganzen neuen postkonkurrenten wären doch echt geil für ihn?


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 Betreff des Beitrags: Re: Schon früh Kurierfahrten machen
BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 06:10 
OhneWipkeinMiraklWip hat geschrieben:
Ich fahre wöchentlich ca. 200km mit dem Rad und habe mir aus Spaß ein Rennrad gekauft, zum Trainieren, fahre auch oft damit Touren so dass ich meistens wöchentlich jetzt so auf 250km komme.

Und nun meine Frage: Kann ich mit 14 Jahren schon als Kurier tätig werden? Oder geht das versicherungstechnisch nicht? Natürlich nicht mit Gewerbeschein etc., sondern halt als "Minijob" wie Zeitungen austragen oder so =P

LG



nö.is net drin.vergiss es.musst 18 sein und mit gewerbeschein.geht sonst nix bei den kurierzentralen..........


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BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 09:10 
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Moechte darauf aufmerksam machen:
Zitat:
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/jarbschg

Es gibt Kurierzentralen, die auch einstellen (da musst du nicht selbststaendig sein), es sind aber sehr wenige bis kaum welche.
Bei den meisten Kurierzentralen muss du selbststaendig sein, also selbst ein "Unternehmen" fuehren, somit kannst du auch Rechnungen ausstellen, usw.

Juristisch kannst du aber mit noch nicht 18 Jahren kein Gewerbe ausueben, ABER:

Du wirst vom Gesetz, dem BGB, als beschränkt geschäftsfähig bezeichnet. In der Regel sind Dir nur sogenannte Taschengeldgeschäfte erlaubt. In deinem Fall willst Du, wo das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat aber ein Gewerbe betreiben.

Das ist unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich, denn das BGB hat hier einige Schutzmechanismen eingebaut. Daher gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen für den Betrieb eines Gewerbes durch Minderjährige:

1. Nach § 112 BGB braucht der betreffende Jugendliche die Ermächtigung seiner Erziehungsberechtigten, also im Regelfall die der Eltern, bzw. des Sorgerechtsinhabers. Diese Ermächtigung ist eine einseitige und formfrei an den Jugendlichen zu richtende Willenserklärung. Es reicht also der Satz der Eltern: "Kind mach mal" oder ein Kopfnicken aus.
Damit wäre eine Voraussetzung erfüllt.

2. Zusätzlich bedarf es nach § 112 aber auch noch der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, durch die diese
Ermächtigung der Eltern erst wirksam wird. Diese Genehmigung erteilt das Vormundschaftsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Erteilung der Genehmigung setzt im wesentlichem voraus, das der Jugendliche die für den Betrieb eines Unternehmens erforderlichen Eigenschaften, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Hintergrund ist unter anderen, das der Minderjährige davor geschützt werden soll unbedarft Verpflichtungen einzugehen, die ihm auf gut Deutsch gesagt finanziell den Hals brechen könnten.

Durch diese Genehmigung hat der Jugendliche für Geschäfte die sein Gewerbe betreffen die sogenannte unbeschränkte
Geschäftsfähigkeit erlangt. Damit darf er alle die Verträge schließen, die sein von ihm betriebenes Gewerbe mit sich
bringt, also z.B. Abschluß eines Mietvertrages über Geschäftsräume, Kauf von Betriebseinrichtungen, Abschluß von Kauf- und Werkverträgen sowie von Arbeits- bzw. Dienstverträgen. Hat der Minderjährige z.B. mit seiner Webagentur soviel Geld verdient, das er sich nach zwei Jahren z.B. eine Diskothek oder ein Haus kaufen kann, sind diese Verträge von der erteilten Genehmigung allerdings in der Regel nicht umfaßt sondern bedürfen einer erneuten Genehmigung.

Eine weitere Folge der Ermächtigung und der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung ist aber auch, das sich in diesem Fall der Volljährig gewordene nicht auf die Haftungsbeschränkung des § 1629a BGB berufen kann. Er haftet also unbeschränkt. Denn: war der Minderjährige aufgrund der besonderen Umstände durch die Gewährung derunbeschränkten Geschäftsfähigkeit einem Volljährigem gleichgestellt, so muß er sich auch wie ein solcher behandeln
lassen und für die so begründeten schuldrechtlichen Verbindlichkeiten voll haften.


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 Betreff des Beitrags: Kurierler
BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 16:09 
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Beiträge: 106
Wohnort: München
So weit ich weiß darf man doch erst mit 16 Kurier fahren oder?

_________________
Thomas B(e)uckelmann

http://www.bobbycar-muenchen.de


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BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 19:59 
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Beiträge: 12018
respekt , power! googelst du sowas oder hast du da interessemäßig nen draht zu und liest dich durch sowas generell gern durch? interessant find ich rechte und gesetze ja auch allemal, aber du scheinst da ja irgendwie n guten draht zu zu haben? planst du n jurastudium oder so?


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BeitragVerfasst: Mo 23. Okt 2006, 20:10 
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Beiträge: 1380
Beides, lieber Kiwi, aber das stammte hauptsaechlich von google, wobei ich das auch selbst gelesen habe, ich fand es einfach gut formuliert.

Auch hast du Recht, dass ich ein Jurastudium im Augenschein habe


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