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BeitragVerfasst: Di 2. Apr 2013, 09:25 
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es ist in diesem zusammenhang auf jeden fall sehr hilfreich,
ein paar paragraphen aus der strafprozessordnung, und dem
jeweiligen landes-polizeigesetz zu kennen.

mein einer mitbewohner ist kriminologe und der hat mir
schon einige schulungen gegeben. in der praxis macht das
erfahrungsgemäß unheimlich eindruck, und verunsichert die verunsicherer.

tatsächlich lernen die rennleiter_innen in ihren ausbildungen auch nur den praktischen
umgang mit "ihren" interpretationen bestimmter vorschriften,
die dann zu einem vorgehen wie dem von el beschriebenen führen.

wenn man klar sagt, ich weiß, dass das und das da und da steht,
wird man idR vorsichtiger behandelt. in deren ausbildung geht es eher so
"alles ist erlaubt, solange kein wiederspruch kommt".

trotzdem schützt das nich immer davor, dass man drangsaliert wird.
musste mich auch schon oft genug ausziehen, dann aber eher bei
veranstaltungen bei denen man auch das versammlungsgesetz
kennen sollte.

das mit dem gar nichts sagen mach ich, wenn ich da die geduld
zu hab. einfach nur perso hinhalten und maul halten.
bringt einige ganz schön auf die palme.

und nach bayern werde ich hoffentlich einfach nie wieder fahren müssen.


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BeitragVerfasst: Di 2. Apr 2013, 13:36 
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elHuron hat geschrieben:
Wurde letzte Woche mal wieder Abends um 9 in Bahnhofgegend personalkontrolliert von Zivis. Die haben alles versucht, aber als sie gemerkt haben, dass ich die Scheisse jetzt nicht mehr mit mir machen lasse waren sie mit dem Ausweis zufrieden. Mehr dürfen die ja "eigentlich" auch nicht, die Leute lassen das halt mit sich machen.


In vielen Ländergesetzen gibt es aber durchaus die Möglichkeit in genau diesen Gegenden die Leute ordentlich "auseinanderzunehmen". In Bayern gänzlich Verdachtsunabhängig, in anderen Ländern lediglich an Annahmen gebunden. Nen Tatverdacht braucht man da kaum irgendwo, da es dabei nicht um das Strafrecht, sondern um Gefahrenabwehrrecht, geht.

Noch mehr können dort die Leute der Bundespolizei machen und völlig frei im Handeln sind die Zöllner. Die können dich vor Ort gleich noch deine Steuererklärung machen lassen, wenn sie wollen...ganz gruselige Behörde.

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Radfahrer aus Leidenschaft, nicht aus Überzeugung!


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BeitragVerfasst: Di 27. Aug 2013, 10:47 
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Heute morgen an dieser Stelle schön Kohle abgedrückt. Dummheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber so ein bescheurertes Schild habe ich in dreißig Jahren Fahrradfahren wirklich noch nie wahrgenommen. Wusste bis vor zwei Stunden noch nichtmal, dass es Durchfahrt-Verboten-Straßen gibt, die für alle Fahrzeuge gelten aber mal nicht für Autos :evil:
Aber was rege ich mich auch auf: ein Hauptbahnhof mit gefühlten 20 Fahrradständern und ein Verkehrssenator der beim Stichwort "Fahrradfahren" als erstes an sommerliche Sonntagsausflüge ins Grüne denkt sprechen doch für sich.


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BeitragVerfasst: Di 27. Aug 2013, 16:53 
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Sehe ich richtig, dass da auf der "Mittelinsel" Parkplatzmarkierungen
für Motorräder , Roller, Mofas etc. sind? Zählen die zu Autos?

Macht ein Einspruch für dich hier nicht evtl. Sinn?


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BeitragVerfasst: Di 27. Aug 2013, 17:25 
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Es ist ja nicht verboten mit dem Rad, Roller, Motorrad, Mofa zum Parkplatz zu schieben... ;)

Einspruch ist hier zwecklos, eindeutig das Schild.

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"Kilometerklopper unter den Radfahrern" (by Mistfink)


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BeitragVerfasst: Di 27. Aug 2013, 18:00 
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Zitat:
Rad, Roller, Motorrad, Mofa zum Parkplatz zu schieben


Stelle mir gerade vor wie jemand sein Auto die Karl-Marx-Allee runterschiebt.....auf dem Weg zum Parkplatz... :roll:


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BeitragVerfasst: Mi 28. Aug 2013, 10:59 
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Ich denke auch, Einspruch macht hier keinen Sinn. Ich war leider einfach zur falschen Zeit am falschen Ort und hatte -weil ich ein ehrliches Unrechtsbewußtsein hatte - nach Aufforderung auch reinen Gewissens angehalten. Nach dem Motto, man kann ja mal hören, watt der zu sagen hat...

Leider bin ich an einen scheinbar sehr durch das Auto sozialisierten Beamten geraten. Bevor ich nur einen Ton sagen konnte hat er gleich was von Fahrradfahrern und "luftleeren Raum" geblafft obwohl er wohl rechtsfreien Raum meinte. (im luftleeren Raum würde ich ja noch schneller fahren, kann mir nicht vorstellen, dass er das wollte)

Mir bleibt nur die Erkenntnis, dass meine früher erfolgreiche Taktik bei Kontrollen - freundlich sein, das Gespräch suchen und Fehlverhalten ganz ehrlich zugeben - nicht mehr wirklich funktioniert. Immer heisst es gleich "Ausweis bitte".


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BeitragVerfasst: Mi 28. Aug 2013, 11:41 
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Icke hat geschrieben:
Sehe ich richtig, dass da auf der "Mittelinsel" Parkplatzmarkierungen
für Motorräder , Roller, Mofas etc. sind? Zählen die zu Autos?

Macht ein Einspruch für dich hier nicht evtl. Sinn?



Habe eben nochmal nachgeschaut: Dieses weiße Zusatzzeichen (1024-10) umfasst PKW und andere "mehrspurige Kraftfahrzeuge". Fahrrad hätte zur Freigabe also zusätzlich ein entsprechendes Schild gebraucht. Aber alle Theorie ist grau: Die Mofas und Motorräder müssten tatächlich alle bei dem Schild runter und dann bis zu den ausgewiesenen Stellflächen schieben (was natürlich nie jemand macht und ich einfach mal die kühne Behauptung aufstelle, dass seit Bestehen dieser Straße noch niemals nie ein Motorradfahrer ein Ticket bekommen hat, weil er bis zu seinem Parkplatz vorgefahren ist.


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BeitragVerfasst: Mi 28. Aug 2013, 15:27 
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Mir stellt sich einfach die Frage des Warums.
Kenne zwar die Ecke, aber als Auswärtiger auch nicht genug. Warum sollten da keine Räder langfahren? Das rechts ist ja wohl nur ein Fußweg, oder? Und links ist der Gegenverkehr(!)?
Bedeutet dass dann als Radfahrer kommt man nicht hinterm HBF lang?


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BeitragVerfasst: Mi 28. Aug 2013, 15:32 
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Das ist der KFZ und Taxi Weg. Da haben Räder einfach nix zu suchen. Wir sind hier im Autowunderland.

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BeitragVerfasst: Do 29. Aug 2013, 07:51 
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Es ist im Prinzip eine Schlaufe oder ein "U".
Die Anfahrt von der anderen Seite (aus dem Tiergartentunnel) ist nur
den Taxis vergönnt. Die Schlaufe dient als "Park and Kiss" oder wie das heißt
um Reisende zu verabschieden. Scheinbar stören auf dieser Seite die Radfahrer dabei.
Es bleibt also nur die Südseite oder stehen da auch einschlägige Schilder?


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BeitragVerfasst: Do 29. Aug 2013, 11:29 
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Auf der Südseite sieht es glaube ich auch nicht viel besser aus.
Aber in der Praxis ist das in der Regel egal, da "normalerweise" keine geplanten Kontrollen in unmittelbarer Bahnhofsnähe stattfinden (die Vorplätze und selbst die Fahrradständer gehören in den Verantwortungsbereich des Landes Berlin und ihrer Polizei und nicht der DB und der Bundespolizei im Hbf; gibt wahrscheinlich zu viele Kompetenzstreitigkeiten).
In meinem Fall war es wohl so, dass die Polizei wegen irgendeiner Lappalie nur ein paar Minuten vor Ort war und sie die Gelegenheit genutzt haben, die Radler rauszuwinken.
Alles in allem würde ich sagen, dass es ein vertretbares Risiko ist, wenigstens bis zu den Fahrrädständern vorzufahren. Das Wissen um die Beschilderung und ein aufmerksamer Blick in die Straße sollten dann genügen.


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BeitragVerfasst: Do 29. Aug 2013, 15:38 
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Die Polizei in Ludwigshafen brauchte Hilfe um einen armen Kurier an seiner Flucht zu hindern und hat diese wohl leider auch bekommen.
Wo bleibt die Radfahrersolidarität? :D


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BeitragVerfasst: Do 29. Aug 2013, 21:39 
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Um nochmal auf das Verkehrsschild oben zurückzukommen.
Einspruch macht schon Sinn, aber nicht gegen den Bußgeldbeschied, sonder ngegen die Verkehrsregelung.
Die Anrodnung von Verboten unterliegt nämlich auch Regeln, weshalb ja Radwegebenutzungspflichten weggeklagt werden können. Bei so einer Stelle könnte ich mir das durchaus auch vorstellen.


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BeitragVerfasst: Fr 30. Aug 2013, 14:34 
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Karlsson hat geschrieben:
Die Polizei in Ludwigshafen brauchte Hilfe um einen armen Kurier an seiner Flucht zu hindern und hat diese wohl leider auch bekommen.
Wo bleibt die Radfahrersolidarität? :D


Klingt ziemlich krass! Aber wie ist so eine Situation denn jetzt rechtlich zu beurteilen? Nur weil jemand augenscheinlich von der Polizei verfolgt wird, kann ich ihm als unbeteiligter Dritter doch nicht einfach mein Rad vor den Latz knallen dass er stürzt. Was wäre, wenn der Kurier sich aufgrund dieser Aktion schwer oder gar tödlich verletzt hätte. In meinen Augen ist das (versuchter) Totschlag. Und die Polizei lobt diese Blockwartmentalität auch noch :roll:


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BeitragVerfasst: Fr 30. Aug 2013, 14:52 
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NullNullSix hat geschrieben:
Um nochmal auf das Verkehrsschild oben zurückzukommen.
Einspruch macht schon Sinn, aber nicht gegen den Bußgeldbeschied, sonder ngegen die Verkehrsregelung.
Die Anrodnung von Verboten unterliegt nämlich auch Regeln, weshalb ja Radwegebenutzungspflichten weggeklagt werden können. Bei so einer Stelle könnte ich mir das durchaus auch vorstellen.


Das habe ich auch vor. Hat von den Berlinern hier im Forum schonmal jemand so eine Eingabe gemacht? Wenn ja, wohin muss ich mich am besten wenden?


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BeitragVerfasst: Di 25. Mär 2014, 13:55 
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mahlzeit,
zum vormerken aus den pressemitteilungen der berliner polizei:

Pressemeldung
Eingabe: 25.03.2014 - 11:30 Uhr
Schutz vor Fahrraddiebstahl - Die Polizeidirektion 1 informiert

Pankow
# 0723

Beamte des Polizeiabschnitts 16 führen am Dienstag, den 1. April 2014, in Prenzlauer Berg, einen Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung des Fahrraddiebstahls durch. In diesem Rahmen werden interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Zeit von 10 bis 18 Uhr vor dem Forum Landsberger Allee darüber informiert, wie sie ihr Fahrrad vor Diebstahl schützen können. Darüber hinaus besteht in der Zeit von 12 bis 17 Uhr die Möglichkeit, mitgebrachte Fahrräder mit einer Individual-Codierung zu versehen. Für die Gravur sind ein Eigentumsnachweis (Kaufbeleg) sowie der Personalausweis erforderlich.
Im selben Zeitraum wird es im Nahbereich eine Verkehrssonderkontrolle geben, bei der Radler überprüft werden.


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BeitragVerfasst: Di 25. Mär 2014, 14:15 
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Wohnort: Ostbayern
Komisch wäre eher, wenn die gratis Lampen verteilen würden... BUMM 180L/383, Sigma 18440 o.ä. - nur so als Vorschlag an die Behörden...

S.

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BeitragVerfasst: So 6. Jul 2014, 08:07 
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http://www.spiegel.de/panorama/koeln-po ... seoartikel

Da will ich nicht Chef sein.

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 Betreff des Beitrags: Fahrradstaffel Berlin
BeitragVerfasst: Mi 16. Jul 2014, 06:49 
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Nur im Osten?
Nur im Regierungsviertel?
So rein aus repräsentativen Gründen?
http://www.berlinonline.de/nachrichten/ ... -ein-53447

Na, wer bekommt die vor die Linse?

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BeitragVerfasst: Fr 18. Jul 2014, 00:01 
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Wohnort: Deutscheland
http://www.rbb-online.de/politik/beitra ... erlin.html

Sie machen Ernst. Kopfkratz
Mal sehen mit welchem Mindestabstand
sie an parkenden Autos vorbei fahren.
und welche Radwege sie nutzen obwohl
das blaue Schild mit weißem Fahrrad fehlt.
Und ob sie sich an der roten Ampel am Stau vorbei
nach vorne drängeln, oder sich zu dicht von PKWs
über holen lassen.
Ach eigentlich gönne ich es keinem, auch keiner
Polizeistreife, das sie vom Rechtsabbieger um gemäht
werden.
Zwanzig Radfahrer jeden Tag auf Streife potenziert nur
das wahrscheinliche in eine logische Konsequenz.

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BeitragVerfasst: Fr 18. Jul 2014, 06:03 
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Ist doch mal 'ne gute Sache. Viele Probleme mit denen man als Radfahrer kämpft, kann man aus dem Auto heraus nicht nachvollziehen. Ich befürchte allerdings, dass die selten zum Rad fahren kommen. Wenn ich mal alle Verkehrssünden zähle, die ich täglich vom Rad aus sehe...
Interessant wäre auch noch zu wissen, ob die Fahrradstaffel weniger Krankheitstage im Jahr hat, als die Kollegen in der Dose ;)

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BeitragVerfasst: Fr 18. Jul 2014, 07:53 
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Mir fehlt es an Vorstellungskraft das die Fahrrad Streife sich irgendwelcher Aufgaben des Ordnungsamtes
ermächtigt und Radwege von Falschparkern "räumt". Eher das einen Radfahrer anhalten der den Falschparker
überholte.
- der Radfahrer XY verließ fahrend den benutzungspfichtigen
Radweg.
- mit überhöhter/unangemessener Geschwindigkeit
- ohne Schulterblick für den nachfolgenden Verkehr
- ohne Handzeichen nach Links aus zu scheren
- ohne Mindestabstand zum parkenden Fahrzeug
- ohne ausreichenden Sicht Kontakt für den Gegenverkehr
- ohne Handzeichen nach Rechts sich wieder ein zu ordnen.

Denn Hindernisse eines benutzungspflichtigen Radweg
sind schiebend zu überwinden.
Hindernisse eines benutzungspflichtigen Radweg sind
nicht durch Missachtung oder und auch Beugung
der Straßen Verkehrs Ordnung zu über winden.
Ergo hat man eine oder mehrere
Ordnungswidrigkeiten "begangen" wenn man
oben erwähnten Vorbedingungen erfüllt hätte.

Und wenn man schon in den Plausch mit der
Ordnungsmacht gekommen ist gedenken wir
auch gleich mal der Straßen Verkehrs Zulassungs
Ordnung.
Schönen Tag auch.

Nein, der Polizist/die Polizistin wird nicht um Verständnis
beim Falschparker werben in Zukunft bla bla bla .
Millionen von Knöllchen zeugen nicht von einsichtigen
Falschparkern.

------------

Ein klassisches Dooring würde schon reichen.
Geschocktem Autofahrer
und einer Streife mit Schusswaffe.

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BeitragVerfasst: Fr 18. Jul 2014, 10:21 
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per gessle hat geschrieben:
Denn Hindernisse eines benutzungspflichtigen Radweg
sind schiebend zu überwinden.
Hindernisse eines benutzungspflichtigen Radweg sind
nicht durch Missachtung oder und auch Beugung
der Straßen Verkehrs Ordnung zu über winden.

Blödsinn.

Wenn ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg objektiv unbenutzbar ist, muss man ihn nicht befahren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er vereist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist. Auch wenn der Radweg nicht erreichbar ist (Beispiel: Liegedreirad oder Fahrradanhänger passt nicht durch eine vor dem Radweg angebrachte Umlaufsperre hindurch) muss er nicht benutzt werden. In solchen Fällen darf man auf die Fahrbahn (nicht aber auf den Fußweg!) ausweichen. Das Kriterium der Unbenutzbarkeit wird zwar im Einzelfall unterschiedlich eng zu fassen sein (bei einem MTB beispielsweise anders als bei einem Rennrad); allein die Tatsache aber, dass man sein Rennrad nicht voll ausfahren kann, wird in der Regel nicht als Grund zum Ausweichen auf die Fahrbahn anerkannt. Man ist aber auch nicht verpflichtet, sofort nach einem Hindernis wieder auf den Radweg zu wechseln, sondern man darf auf der Fahrbahn weiterfahren, bis ein gefahrloses Wechseln auf den Radweg (Bordsteinabsenkung, Einmündung) möglich ist.
Quelle

Siehe auch... 1
Siehe auch... 2

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BeitragVerfasst: Sa 19. Jul 2014, 00:56 
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Zitat:
...allein die Tatsache aber, dass man sein Rennrad nicht voll ausfahren kann, wird in der Regel nicht als Grund zum Ausweichen auf die Fahrbahn anerkannt...

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