Hallo Some1!
Frag am besten mal beim Finanzamt nach, welche Regelung bei Dir gilt.
Das eine heißt Nullbesteuerung und das andere Regelbesteuerung.
Die Regelbesteuerung kannst Du beantragen und sie gilt dann mindestens 5 Jahre.
Zu 1.: Waren von der Steuer absetzen kannst Du nur bei der Regelbesteuerung. Mehr Papierarbeit ist das sicherlich, doch es rentiert sich auch.
Zu 2.: Nein, Du bekommst von der Zentrale einen Netto-Betrag, auf den die Mehrwertsteuer aufgerechnet wird und diese 16% mußt Du dann an das Finanzamt abführen abzüglich der Mehrwertsteuer, die Dir andere Unternehmer für abzugsfähige Waren und Dienstleistungen in Rechnung gestellt haben.
Zu 3.: Du schreibst alles was Du kaufst und absetzen kannst in eine Tabelle im Pc und rechnest die Mehrwertsteuer zusammen. Das sind die Ausgaben. Genauso kommen die Einnahmen in den Pc. Je nachdem in welchen Perioden Du die Umsatzsteuererklärung an das Finazamt abgeben mußt, rechnest Du periodisch die Differenz zwischen vereinnahmter Umsatzsteuer und ausgegebener aus, schickst das ans Finanzamt und zahlst nach oder kassierst, je nachdem.
Zu 4.: Fahrradteile, spezielle Dienstkleidung (Radschuhe, Gore-Tex-Winterjacke usw.), Sachen die Du fürs Gewerbe sonst noch so brauchst, z.B. Computer, Büroartikel.
Zu 5.: Daß Du auf den Bruttobetrag noch einmal 16% drauftun wolltest war ein Denkfehler, ansonsten waren es ja nur Fragen.
Zum letzten Punkt: Mit den Paragraphen kenne ich mich auch nicht so aus. Wenn Du aber von Deiner Kurierfirma Mehrwertsteuer bekommen hast, dann mußt Du die auch ans Finanzamt abführen, außer Du zahlst die der Firma wieder zurück und die berücksichtigen das bei ihren eigenen Steuererklärungen. Inwieweit die Kurierzentralen diese Nullbesteuerung akzeptieren weiß ich nicht. Bei mir wurde immer gleich die Mehrwertsteuer mit ausgezahlt und ich denke das ist auch das einzige was für einen hauptberuflichen Kurier Sinn macht.
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Sonst noch Fragen?
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